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Potsdam: Massenverfahren gegen GEZ-Klagen

Zu einer Art "Massenhinrichtung" aller Kläger gegen den "ARD ZDF Betragsservice" kommt es am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam.  Statt die Fälle einzeln zu verhandeln, wird die Sache in einem "Massenverfahren" abgehandelt. Auch das Urteil scheint schon festzustehen. - Wer in der Nähe wohnt, sollte sich dieses drastische Beispiel deutscher Gerichtsbarkeit unbedingt anschauen.

 

In einem öffentlichen "Massenverfahren" sollen am 19. August 2014 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam alle derzeit dort anhängigen Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag  gleichzeitig mündlich verhandelt werden. Dahinter steht die alles entscheidende Frage: Darf der Bürger  seine Meinung zur politischen Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks frei äußern, indem er diesen gezielt nicht nutzt und keine Beiträge an diesen entrichtet. Oder wird er gegen sein Gewissen gezwungen, am Rundfunk teilzunehmen, indem er diesen finanziert.

Darunter fällt auch die Klage einer kinderreichen Familie mit einem Einkommen unterhalb des Existenzminimums, die seit Jahren auf Fernsehen verzichtet.  Wegen Einkünften aus selbständiger Arbeit werden ihr keine ergänzenden Sozialleistungen bewilligt. Ob die Beschneidung des Existenzminimums der Kinder dieser Familie zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtmäßig ist, konnte in der schriftlichen Vorverhandlung noch nicht geklärt werden.

In den zur Verhandlung stehenden Klagen kommt vor allem generelle Kritik an einer Zwangsteilnahme am Rundfunk und dessen Finanzierung auf. Unter anderem wird dabei eine Verletzung der negativen Meinungs- und Informationsfreiheit geltend gemacht. Denn  aus Sicht einiger Kläger werden mit dem Rundfunkbeitrag auch politische Sendungen wie zum Beispiel Talkshows finanziert, die weniger zur Förderung der eigenen Meinungsbildung als vielmehr zur einseitigen Beeinflussung genutzt werden.

Der vorsitzende Richter forderte die klagenden Parteien in diesem Zusammenhang auf, sich mit den Urteilen der Verwaltungsgerichtshöfe Rheinland-Pfalz und Bayern vertraut zu machen und sich argumentativ in der Verhandlung mit diesen auseinanderzusetzen. Einer der Kläger, XXX aus XXX, merkt hierzu an: "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beziehungsweise der Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz haben  aufgrund der jeweiligen Landesverfassungen geurteilt. Die in meiner Klage angeführte Unterschreitung des Existenzminimums spielte in diesen Verfahren gar keine Rolle."

Zu der Verhandlung am 19. August werden nicht nur die klagenden Parteien erwartet, sondern auch Vertreter der sich formierenden Protestbewegung gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Weithin bekannt geworden ist in diesem Zusammenhang das Internetforum www.gez-boykott.de/Forum, das regelmäßig über Missstände und Skandale hinsichtlich des neuen Rundfunkbeitrag und den damit finanzierten Unterhaltungs- und politischen Sendungen berichtet.

Öffentliches Massenverfahren in Potsdam:
Ort:
Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 32, 14469 Potsdam
Sitzungssaal 005 (Erdgeschoß)

Zeit:
19. August 2014, 10:00 Uhr

Weitere Informationen:
http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de

Urteil Bayerischer Verfassungsgerichtshof: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/
Urteil Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz: http://www.mjv.rlp.de

http://asta.tu-berlin.de/presse/offener-brief-an-rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum

 

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