Die U.S. Centers for Disease Control and Prevention (CDC, Gesundheits- und Seuchenschutzbehörde) besitzen ein Patent auf einen bestimmten Ebola-Stamm, der als „EboBun“ bezeichnet wird.
Seltsames tut sich bei der amerikanischen Gesundheitsbehörde. Die U.S. Centers for Disease Control and Prevention (CDC, Gesundheits- und Seuchenschutzbehörde der USA) besitzen ein Patent auf einen bestimmten Ebola-Stamm, der als „EboBun“ bezeichnet wird.
Es handelt sich um das Patent Nr. CA2743523Al, das 2010 vergeben wurde. Darin werden Antragsteller für das Patent deutlich genannt, es sind neben anderen: Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, vertreten durch den Minister, Ministerium für Gesundheitspflege und soziale Dienste, Centers for Disease Control.
In der Kurzbeschreibung des Patents heisst es: „Die Erfindung liefert die isolierten humanen Ebola-Viren mit der Bezeichnung Bundibugyo (EboBun), die bei den Centers for Disease Control and Prevention Atlanta, Georgia, Vereinigten Staaten von Amerika am 26. November 2007 hinterlegt und mit der Inventarnummer 200706291 versehen wurden“.
Die US-Regierung beansprucht exklusive Eigentümerschaft für ihre „Erfindung“ von Ebola. Aber aus medizinischer Sicht besteht kein Grund, Ebola in die USA zu holen.
Trotzdem wurden zwei amerikanische Bürger mit Ebola in Spezialflugzeugen aus Afrika in die USA evakuiert. Diese Patienten sind Träger nütz- licher Werte intellektuellen Eigentums in Form von Ebola-Varianten. Fachleute fragen sich: Wozu das Patent?
Ebola patentieren scheint ebenso seltsam wie der Versuch, Krebs oder Diabetes patentieren zu lassen. Darum scheint es zu gehen: Kritische Fachleute meinen, die USA sähen hier die Möglichkeit, einen biologisch/chemischen Kampfstoff „durch die Hintertür“ weiter zu entwickeln. Die Diskussionen sind in den USA in Ärztekreisen angelaufen.



