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Offshore Strom-Wahn: Die Zeche zahlt der Bürger

Die massiven Förderungen mit Hilfe des planwirtschaftlichen und unsozialen Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) hat zu einem schnellen Bau von Windparks weitab von den Küsten geführt. - Auch wenn sie keinen Strom liefern, zahlt der Verbraucher.

 

Von Prof. Dr. Hans-Günter Appel

Windstrom von der mal stürmischen, mal ruhigen Nord- und Ostsee ist der teuerste unzuverlässige Strom, der das Rückgrat der sogenannten Energiewende (mit Kosten ohne Ende) nach dem Willen der Bundesregierung bilden soll. Die massiven Förderungen mit Hilfe des planwirtschaftlichen und unsozialen Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) hat zu einem schnellen Bau von Windparks weitab von den Küsten geführt. Obwohl Windstrom volatil und somit technisch wertlos ist, muss für Windstrom vom Meer nach dem EEG das Fünffache der Stromkosten aus Dampfkraftwerken von den Stromkunden gezahlt werden. Und der teure Windstrom muss vorrangig vor technisch brauchbarem und weit preiswerterem konventionellem Strom ins Netz gedrückt werden. So steigen mit dem Ausbau der Wind-, Solar- und Biostromanlagen (Ökostrom) unsere Stromkosten immer schneller an.

 

Die großen Stromerzeuger, viele Stadtwerke und Stromversorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen, Stahlwerke und Elektroindustrie, Hafenbetreiber und Wasserbauer, Investoren und Planer und noch weitere Gruppen wollen an diesem immer größer werdenden Kuchen teilhaben, den wir alle finanzieren müssen. Sie planen, bauen, investieren und finanzieren Windparks auf hoher See und die Infrastruktur zum Bau der Anlagen. Um den Transport des Stromes an Land brauchen sie sich keine Sorgen zu  machen. Per Gesetz wurden die Übertragungsnetzbetreiber zur Abnahme des Stroms auf hoher See verpflichtet. So werden die hohen Leitungskosten bis zur ersten Einspeisung an Land (ca. 5 Cent pro Kilowattstunde) in den Netzkosten versteckt, natürlich gleichfalls von uns Stromkunden bezahlt.

 

Viele Akteure stiegen ohne Erfahrungen in die Offshore Stromerzeugung ein. So dauert die Errichtung der Windgeneratoren wesentlich länger als Landanlagen. Bei höheren Wellengang und stärkeren Winden müssen die Arbeiten unterbrochen werden. Die Kosten pro Kilowatt installierter Leistung sind viermal höher als an Land. Siemens hatte die Kosten für die Konverteranlagen auf hoher See, die den Strom von den Windparks sammeln, transformieren und gleichrichten, um ihn dann über Seekabel an Land zu schicken, unterschätzt. Die Firma ist darauf mit einigen hundert Millionen Euro Verlust aus dem Offshore Geschäft ausgestiegen.

 

Der Übertragungsnetzbetreiber Tennet ist für den Stromtransport an Land zuständig. Die für den Windpark Riffgat geplante und genehmigte Stromtrasse führte durch ein Gebiet, in dem Munition nach dem letzten Krieg entsorgt wurde. Die Munition musste geräumt werden. Der Leitungsbau verzögerte sich dadurch um mehr als ein halbes Jahr. Der Windpark Riffgat konnte daher nicht angeschlossen werden. Dem Betreiber wurden trotzdem auf Kosten des Stromkunden die nicht gelieferten Kilowattstunden nach dem EEG vergütet. Die Windgeneratoren mussten in dieser Zeit mit ölgefeuerten Stromerzeugern angetrieben werden, um die Lager zu schmieren, damit sie in der salzhaltigen Luft nicht korrodieren.

 

Zur Vergütung der Windparkbetreiber bei fehlendem oder defektem Netzanschluss sind die Netzbetreiber nach dem EEG verpflichtet. Anfang dieses Jahres kam es nun zu einem Brand auf der Konverterplattform BorWin 1, über die mehrere Windparks ihren Strom in das Tennet Übertragungsnetz einspeisen. Verursacher des Kurzschlusses sollen die schwingenden Generatoren des Windparks Bard 1 gewesen sein, die zu hohen Leistungsänderungen des Windstroms führen. Die Leistung des Windes ändert sich mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit. Schwingen nun die Windräder in Windrichtung mit einer Maximalgeschwindigkeit von 1 Meter pro Sekunde hin und her, so ist die Antriebsgeschwindigkeit beim Schwingen in Windrichtung um diesen Betrag geringer und beim Schwingen gegen die Windrichtung höher. Bei einer Windgeschwindigkeit von 10 Meter pro Sekunde wechselt dann die Leistung zwischen 70 Prozent und 130 Prozent der Windleistung. Diese hohen Leistungsschwankungen führten zur Überlastung und zum Brand.

 

Die Windkraft-Lobby hat es geschafft, per Gesetz den Beweis über die Ursachen des Ausfalls der Stromableitung dem Netzbetreiber aufzuerlegen. In jedem Fall ist zunächst der Netzbetreiber verpflichtet, den Vergütungsausfall zu entschädigen. Im Zweifelsfall bleibt es einem Rechtsstreit vorbehalten, die Entschädigung wieder zurück zu fordern, wenn der Windkraftbetreiber Verursacher des Schadens war. In diesem Fall wird der Windkraftbetreiber den Lieferanten der Windgeneratoren für die entgangene Einspeisevergütung haftbar zu machen. Hier liegen noch unbekannte Risiken für die Hersteller der Windgeneratoren wie auch für die Montagefirmen, die bei den hohen Summen schnell zur Insolvenz führen können.

 

Die Risiken beim Offshore Strom lassen die Investitionsbereitschaft für neue Windparks trotz vieler rein politisch motivierter Hilfen sinken. Als Folgen werden die Investitionen für den Bau weiterer Offshore Windparks notleidend. Davon dürfte auch die Dillinger Hütte betroffen sein, die mit ihrem Tochterunternehmen Steelwind in Nordenham-Blexen Rohrfundamente aus Stahl mit einem Durchmesser bis zu 10 Meter für große Wassertiefen herstellt. Es ist fraglich, ob die Investitionen von 175 Millionen Euro in diese Fertigungsstätte sich auszahlen. Der Vorstandsvorsitzende der Dillinger Hütte, Dr. Karlheinz Blessing, fordert dafür ein kalkulierbares EEG. Doch das ist nicht der Fall. Die nächste Änderung ist bereits für das Jahr 2016 geplant. Immer mehr Bundesbürger fordern die ersatzlose Streichung des EEG, weil der Strom sonst unbezahlbar wird und weil immer mehr Betriebe wegen der hohen Stromkosten in das Ausland abwandern.

 

Immer mehr Betriebe werden unter Verlusten ihre Aktivitäten für Offshore Strom aufgeben. Die Folge werden viele Industrieruinen in den Hafenbereichen vor allem von Bremerhaven und Cuxhaven sein. Diese Städte haben große Flächen am Wasser bereit gestellt und mit Steuergeldern finanziert, um die Gründungspfähle, die Masten und die riesigen Flügel zu fertigen und zu verschiffen.

 

„Wir werden vermehrt Insolvenzen von Firmen erleben, die sich im Offshore Stromgeschäft engagiert haben. Geld für den Rückbau der Betriebsstätten ist dann nicht mehr vorhanden. Die Hafenstädte müssen mit den Industrieruinen fertig werden. Natürlich auf Kosten der Steuerzahler,“ sagt der Vorsitzende von Stromverbraucherschutz NAEB e.V., Heinrich Duepmann.

www.naeb.info

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