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30000 Kindergeldanträge aus Ost-Europa

Bei den deutschen Familienkassen liegen derzeit 30 000 unbearbeitete Anträge von Antragstellern aus Polen und Tschechien. Darüber hinaus klagen derzeit bundesweit 1200 EU-Ausländer gegen die genehmigte Höhe oder die Ablehnung des Kindergeldes.

 

Seit Monaten warten Tausende EU-Ausländer auf ihr Kindergeld. Bei den deutschen Familienkassen liegen derzeit 30 000 unbearbeitete Anträge von Antragstellern aus Polen und Tschechien. Darüber hinaus klagen derzeit bundesweit 1200 EU-Ausländer gegen die genehmigte Höhe oder die Ablehnung des Kindergeldes. Das ergaben Recherchen des ZDF-Wirtschafts- und Verbrauchermagazins "WISO". Die zuständige Familienkasse Sachsen bestätigte die Zahlen. "WISO" berichtet darüber in der Sendung am Montag, 6. Oktober 2014, 19.25 Uhr im ZDF.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juni 2012 hat jeder EU-Ausländer Anspruch auf Kindergeld, wenn er in Deutschland arbeitet und "unbeschränkt steuerpflichtig" ist, egal wo die Kinder leben. Das löste eine Antragsflut vor allem aus Polen aus, mit dem die Behörden bis heute überfordert sind. Als Folge des Urteils kommen jedes Jahr etwa 20 000 neue Anträge von polnischen Arbeitnehmern hinzu. Die Zahl der Kindergeldanträge aus Polen ist von 121 916 (Stand: September 2012) über 140 998 (September 2013) auf bis zu 163 088 (September 2014) gestiegen. Bei etwa einem Drittel (51 951) leben die Kinder weiterhin in Polen.

Die Bundesagentur für Arbeit, die für die Familienkassen zuständig ist, hat aber erst im Sommer 2014 zusätzliches, befristetes Personal eingestellt, das drei Monate eingearbeitet werden musste. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit bestätigte die ZDF-Recherchen und erklärte gegenüber "WISO": "Es ist eigentlich überhaupt nicht zu vermitteln. Das ist passiert, das war ein Fehler. Das tut uns auch leid. Wir sind jetzt dran, das zu bearbeiten. Aber helfen können wir im Prinzip direkt nicht."

Die Betroffenen werden also noch länger auf die Auszahlung des Kindergeldes warten müssen. Die Bundesagentur geht davon aus, dass erst im März nächsten Jahres 90 Prozent der Anträge abgearbeitet sein werden. Die Gewerkschaft vbba erklärte: "Bereits unmittelbar nach dem betreffenden Urteil des EuGH war offensichtlich, dass das Anspruchsvolumen stark steigen würde. Umgehend hätte eine Aufstockung des Personals erfolgen müssen. Die Politik muss die Bundesagentur in die Lage versetzen, dem Auftrag in quantitativer und qualitativer Hinsicht gerecht zu werden."

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