Gegen den ARD ZDF Beitragsservice anzugehen ist keine leichte Sache. Aber vielleicht hilft ja Zermürbungstaktik. MMnews veröffentlicht an dieser Stelle den Briefverkehr eines tapferen GEZ-Verweigerers.
Das folgende Antwortschreiben in Form eines offenen Briefes ist die Replik auf ein Schreiben vom August dieses Jahres, in dem insbesondere die Klärung folgender Fragen verlangt wurde:
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Sie haben keinen Auftrag von mir erhalten eine solche Anmeldung vorzunehmen.
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Von wem wurde ich angemeldet?
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Sie geben nicht an für wen und in wessen Auftrag Sie tätig sind.
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Woraus leiten Sie ihr Recht ab dies dennoch zu tun?
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Sie sind keine staatliche Einrichtung!
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In Form welcher Juristischen Person schreiben Sie mir?
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Sie geben keine ordentliche Anschrift an, eine Postleitzahl reicht nicht aus.
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Ihr Schreiben trägt keinen Namen irgend einer verantwortlichen Person!
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Es fehlt die Unterschrift – Unterschrifterfordernis §126 BGB!
Der neue neue offene Brief:
per e-post an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln
23.10.2014
Ihr Schreiben vom 15.10.2014 zu Beitragsnummer 600 003 304 und 568 910 685
Sehr geehrte Anonyme,
wie bereits in meinem Offenen Brief vom 12.08.2014 an Sie angekündigt, wird auch diese Antwort incl. Ihres Schreibens (vom 15.10.2014 s.o.), auf das sich diese Antwort bezieht veröffentlicht und zur Verbreitung durch jedermann freigegeben.
Um dem geneigten Leser eine bessere Verfolgbarkeit zu ermöglichen gehe ich absatzweise auf Ihr Schreiben ein.
Sie haben sehr richtig erkannt, daß ich keine Anmeldung vorgenommen haben.
Es ist auch richig, daß Sie mich bereits angeschrieben haben. Darauf habe ich mit dem Offenen Brief vom 12.08.2014 reagiert. Offensichtlich ist es aber so, daß Sie auf den Inhalt des Offenen Briefes nur sehr unvollständig und dann auch noch falsch, und in Folge dessen, natürlich auch ohne Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage antworten.
Wo ist die gültige gesetzliche Regelung die ich bitte beachten soll? Dies ist eine bloße, nicht belegte Behautpung, verfasst durch eine anonyme Person oder ein anonymes Etwas.
Auf welcher Rechtsgrundlage hat ihnen, einem nicht rechtsfähigen Verein, das Einwohnermeldeamt die Daten herausgegeben? Woher wissen Sie wer Inhaber der Wohnung ist? Wer oder was soll ein Inhaber einer Wohnung sein? Ich kenne nur Eigentümer und Mieter.
Wer hat denn bitte den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geschlossen? Können zwei, und von mir aus auch sechzehn Vertragsparteien, einen Vertrag zu Lasten eines Dritten schließen? Wohl kaum! Das, was in der BRD als Bundesländer bezeichnet wird sind Verwaltungszonen die von den Besatzungsmächten mit Ende des Zweiten Weltkrieges im westlichen und mittleren Teil Deutschlands NEU geschaffen wurden. Es sind keine Staaten. Zudem müssten die Vereinbarungen aus diesem „Staatsvertrag“, sofern er denn gültig wäre, erst ihre Umsetzung in gültigen Gesetzen finden. Nennen Sie bitte eine gültige gesetzliche Norm aus der diese Verpflichtung hervorgeht. Fiktiv gesehen können zwei Staaten z. B. die Vereinheitlichung bestimmter Rechtsnormen in einen Staatsvertrag vereinbaren. Dann ist aber jeder der Vertragspartner gezwungen die Rechtsnormen in dem ihn betreffenden Bereich entsprechend anzupassen. So lange dies nicht geschehen ist, sind solche Verträge nur Absichtserklärungen bzw. vertragliche Verpflichtungen der Vertragsparner. Eine Verpflichtung zu Lasten Dritter ergibt sich daraus nicht.
Ihr Rundfunkbeitragsstaatsvertrag entbehrt daher tatsächlich jeder rechtlichen Grundlage, und ist, nicht nur für mich, sondern für jedermann der sich Ihrer Forderung ausgesetzt sieht, gegenstandslos. Können Sie ferner bitte den von Ihnen verwendeten Begriff „Wiedervereinigung Deutschlands“ definieren? Was ist das bitte genau? Wer ist die Bundesrepublik und was soll es heißen: „...die Bundesrepublik ist alleiniger staatlicher Souverän auf ihrem Territorium.“? Als kleine Denkhilfe folgende Frage. Sie kennen besimmt den sogenannten Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland. Dies steht auf jedem Personalausweis fett geschrieben an oberster Stelle. Wenn jetzt die Bundesrepublik Deutschland ein Staat sein soll, dann müsste doch folgerichtig unter Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland, und nicht deutsch, eingetragen sein, oder? Also erklären Sie bitte genau was dieses, von Ihnen beschriebene, Territorium bedeutet, einschließt oder umfasst! Geben Sie bitte an ob das Territorium identisch ist mit Deutschland! Und geben Sie bitte an, ob es sich bei diesem Territorium um einen Staat handelt, und wenn ja – wie dieser Staat heißt! Ferner erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß ich an keiner Stelle meiner Ausführungen von Exterritoralität gesprochen habe. Dann sprechen Sie wieder von gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages, die für mich im gleichen Umfang gelten sollen wie für jeden anderen Rundfunkbeitragsschuldner. Hier wiederhole ich die Aufforderung an Sie – geben Sie die gültigen gesetzlichen Bestimmungen, auf Grund derer ich zu zahlen verpflichtet bin, an.
In diesem Zusammenhang weise ich auch noch einmal auf den kleinen aber wichtigen Unterschied zwischen Beitrag, Gebühr und Steuer hin. Ein Beitrag ist immer privatrechtlicher Natur, Gebühren und Steuern, bei formal richtiger Anwendung, jedoch nicht. Aber auch hier betrügt die BRD bei der Begriffsverwendung. Ist es nicht vielmehr so, daß die so angegangenen Personen, unter Vortäuschung gesetzlicher Pflicht, zum Abschluss eines Vertrages genötigt werden sollen?
Der Beitragsservice ist ein nicht rechtsfähiger Verein! Auch hier wieder, völlig richtig das Wort Service, da es sich um ein privatrechtliches Angebot handelt. Schauen wir mal was Wikipedia zu nicht eingetragenen / nicht rechtsfähigen Vereinen sagt:
„Nicht eingetragener Verein"
Ein nicht eingetragener Verein wird gem. §54 BGB wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt. Da er im Gegensatz zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (diese ist eine Personengesellschaft) jedoch körperschaftlich organisiert ist (Vorstand anstelle von Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis aller Mitglieder, Bestand des Vereins unabhängig vom Ein- oder Austritt von Mitgliedern), passen viele Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht auf den nicht eingetragenen Verein.
Der nicht eingetragene Verein ist zwar anders als der eingetragene Verein keine juristische Person, wird aber dennoch dem eingetragenen Verein weitgehend gleichgestellt. Die Rechtsprechung wendet auf ihn die Regeln für den rechtsfähigen Verein (§§21 – 79 BGB) an.[6] Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes zur BGB-Gesellschaft im Jahr 2001[7] besteht kein Zweifel mehr, dass auch der nicht eingetragene Verein (teil-)rechtsfähig und damit parteifähig ist.[8]
Der nicht eingetragene Verein ist die Urform des Vereins, da er nicht in das Vereinsregister eingetragen werden muss. Er kann für kurzfristige Ziele wie Bürgerinitiativen attraktiv sein, da man sich die Gerichtskosten der Eintragung spart.
Obwohl ein nicht eingetragener Verein leichter zu gründen und traditionell staatsferner ist, weil die Kontrolle wegen der fehlenden Eintragung im Vereinsregister schwieriger ist, spricht meistens die volle Haftung der Mitglieder mit ihrem Privatvermögen gegen diese Variante. Allerdings ist oft von einer – auch stillschweigenden – Begrenzung der vertraglichen Haftung auf den Anteil am Vereinsvermögen auszugehen.[9]
In der Rechtsform des nicht eingetragenen Vereins organisiert sind insbesondere: Gewerkschaften, zum Teil Arbeitgeberverbände, politische Parteien, Studentenverbindungen[10] sowie die Bundesärztekammer.“
(Quelle Wikipedia)
Wer ist denn bitte Mitglied dieses Vereins und wer übernimmt die persönliche Haftung in diesem Verein, der, wie wir wenig erstaunt lesen können, traditionell staatsfern ist? Ist das der Grund warum Ihr Schreiben weder einen Ansprechpartner, noch einen Verantwortlichen noch einen Verfasser nennt, und auch keine Unterschrift aufweist? Briefe mit diesen Kennzeichen sind meistens Droh- oder Erpresserbriefe. Ist Ihr Schreiben auch in diesem Sinne zu interpretieren?
Sie haben richtig festgestellt, daß ich die fehlende Unterschrift moniere, auch in diesem Schreiben wieder.
Sie brauchen mir Ihr Verfahren wirklich nicht weiter erläutern. Mir ist durchaus bewusst, daß sich derartige „Droh- / Erpresserbriefe“ nur im Massenverfahren rentieren und, daß man dazu zweckmäßiger Weise eine elektronische Datenverarbeitung zu Einsatz bringt. Entgegen Ihrer Angabe entbindet dies allerdings nicht von der Pflicht zur Unterschrift. Im Gegensatz zu Ihnen, kann ich diese Pflicht zur Unterschrift durch diverse höchstrichterliche Urteile (des von Ihnen für rechtmäßig erachteten System) nachweisen. Selbst Wikipedia gibt hier schon eindeutige Auskunft.
Abschießend mein Apell an alle, die dieses Schreiben lesen, insbesondere auch die Menschen die freiwillig oder unfreiwillig mit der Um-/Durchsetzung solcher Forderungen beauftragt sind. Ich habe nichts dagegen, wenn jeder auf freiwilliger Basis Rundfunkbeiträge zahlt. Aber bitte nicht unter Zwang und Vortäuschung einer Staatlichkeit die nicht besteht.
Jeder der daran mitwirkt macht sich schuldig an der fortwährenden Vorenthaltung der Souveränität für alle Deutschen. Dann dürfen Sie sich auch nicht wundern, wenn der nächste Krieg wieder auf deutschem Boden tobt.
Wie hat Henry Kissinger schon vor Jahren angemerkt. Im Falle eines neuen Krieges haben wir, die USA, nicht vor mit den Europäern zu sterben. Europa, und ganz besonders Deutschland, ist das Schlachtfeld für den nächsten Krieg. So ist es von den Kriegstreibern schon lange geplant.
Wenn wir die Kriegshetze der sogenannten Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten, unter dem Diktat der Besatzungsmächte, hinnehmen, müssen Sie sich nicht wundern wenn auch in Deutschland in absehbarer Zukunft wieder in Massen gestorben wird. Dann sind Sie und Ihre Kinder höchstwahrscheinlich auch dabei! Wollen Sie das? Oder wollen Sie eine friedliche, selbstbestimmte Zukunft? Denken Sie genau darüber nach und entscheiden Sie dann wie sie sich verhalten.
Mit freundlichen Grüßen an den die anonymen Haftenden.
Anlage:
Offener Brief an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Stand 13.08.2014)
Ihr Schreiben vom 15.10.214



