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EU will Recht am eigenen Körper entziehen

Ein Querschnittgelähmter lernt nach einer Zelltherapie wieder gehen. Doch so ein Behandlungserfolg engagierter Ärzte könnte bald in der EU illegal sein, weil er nicht mit einem „zugelassenen“ Zellpräparat erfolgte.

 

Es ging durch alle Medien – ein querschnittgelähmter Patient lernt nach einer Zelltherapie wieder gehen. Ein sensationeller Erfolg, der vielen Menschen Hoffnung gibt. Doch so ein Behandlungserfolg engagierter Ärzte könnte bald in der EU illegal sein, weil er nicht mit einem „zugelassenen“ Zellpräparat erfolgte:

Die EU bereitet nämlich im Stillen einen weitgehenden Einschnitt in die menschlichen Grundrechte vor.

 

Menschen sollen bald nicht mehr frei über ihren Körper und ihre Körperzellen – konkret zu Heilzwecken – verfügen dürfen, sondern Pharmafirmen könnten ein faktisches Monopol auf die Verwendung von menschlichen Zellen zu Heilzwecken erhalten. Nur „zugelassene“ Zellpräparate wären dann noch bei Stammzelltherapien und anderen Behandlungen erlaubt. Diese strengen Formalvorschriften würden künftig auch für körpereigene Zellen gelten, wenn Patienten sie für eine Behandlung am eigenen Körper verwenden wollen. Damit würde Patienten u.a. die Verwendung ihrer körpereigenen Stammzellen zur Behandlung bestehender eigener Krankheiten durch Normierung kostspieliger bürokratischer Hürden faktisch unmöglich gemacht.

 

Ist der EU „Investorenschutz“ der Pharmaindustrie wichtiger als das Recht des Patienten auf Behandlung und Heilung mit seinen körpereigenen Zellen? Stammzelltherapien und andere Therapien mit Zellen scheinen aus Sicht der EU-Kommission offenbar so spannend, dass sie für milliardenschwere Pharmafirmen „reserviert“ werden sollen.

 

Das am 20.6.2014 im Auftrag der EU-Kommission vorgelegte „Reflection Paper“ der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) sieht eine Verschärfung einer seit 2007 geltenden EU-Verordnung in diesem Sinn vor. Würde dieser Vorschlag umgesetzt, müsste ein Patient, der seine eigenen Zellen für eine Therapie an sich selbst nutzen will, diese Zellen erst bei der EMA wie ein Medikament zulassen, ein Prozess, der sehr zeitaufwendig und teuer wäre und die Vorlage klinischer Studien erfordern würde. In der Praxis ein Ding der Unmöglichkeit, gerade für kranke Menschen.

 

Damit würde man Menschen das Grundrecht entziehen, ihren eigenen Körper und ihre eigenen Zellen für sich selbst, z.B. zur Therapie von Gelenksabnutzung oder einer chronischen Erkrankung, nutzen zu dürfen. Dies betrifft unzählige chronisch Kranke, die an ALS, Arthrose, Multipler Sklerose, Durchblutungsstörungen, Sklerodermie etc. leiden und durch eine Stammzelltherapie mit ihren körpereigenen Stammzellen Besserung erfahren könnten.

 

EU-Kommission und EMA leihen ihre Ohren offenbar Lobbyisten der einschlägigen Industrie, die gerne Wünsche hinsichtlich neuer Restriktionen zu ihrem Vorteil äußern. Haben diese EU-Institutionen aber je mit betroffenen Patienten oder deren Ärzten gesprochen?

 

Menschliche Zellen verfügen über ein hohes therapeutisches Potential, das bei der Behandlung einer Vielzahl von Krankheiten und Abnützungserscheinungen des Körpers zum Wohle der Patienten/innen genutzt werden kann. In den letzten Jahren wurden weltweit Millionen Menschen erfolgversprechend mit Zellen behandelt.

 

Aus therapeutischer Sicht wäre daher ein Verbot von Zelltherapien in der EU fatal und ein Verstoß gegen die ärztliche Therapiefreiheit. Darüber hinaus stellt ein faktisches Verbot von Zelltherapien durch restriktive Regelungen einen unzulässigen Eingriff in Grund- und Menschenrechte der Patienten/innen dar und wirkt nachteilig auf die medizinische Versorgung:

  • Ein Verbot von Zelltherapien verletzt Grundrechte der Patienten/innen.
  • Ein Verbot von Zelltherapien verletzt die Freiheit des/der Patienten/in, in eine Behandlung seiner/ihrer Wahl einzuwilligen, sowie die ärztliche Therapiefreiheit.
  • Ein Verbot von Zelltherapien schadet der öffentlichen Gesundheit in der EU.
  • Zelltherapien sind sicher und haben das Potential, weltweit die öffentliche Gesundheit zu verbessern.
  • Eine optimale medizinische Versorgung kann nur garantiert werden, wenn Zelltherapien für Patienten/innen auch außerhalb klinischer Studien verfügbar sind.

Weitere Informationen unter http://aestheticpractitioner.org

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