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Saudi Arabien: 1000 Peitschenhiebe für islamkritischen Blogger

Sein Verbrechen: ein islamkritischer Blog in Saudi Arabien. Der gewaltlose politische Gefangene Raif Badawi soll am 9. Januar in Saudi-Arabien öffentlich ausgepeitscht werden. Auspeitschung verstößt gegen das völkerrechtliche Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.


 

Auspeitschung von Raif Badawi stoppen!: © Privat / Amnesty

Auspeitschung von Raif Badawi stoppen!: © Privat / Amnesty

 

Via Amnesty International

Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge soll Raif Badawi am 9. Januar nach den Freitagsgebeten vor der Al-Jafali-Moschee in Jeddah öffentlich ausgepeitscht werden.

Der Blogger Raif Badawi war am 7. Mai 2014 vor dem Strafgericht in Jeddah zu zehn Jahren Haft und 1000 Peitschenhieben verurteilt worden. Des Weiteren wurde ihm ein anschließendes Reiseverbot von zehn Jahren, ein Verwendungsverbot für Medienkanäle und eine Geldstrafe von einer Million Saudi-Rial (etwa 195 000 Euro) auferlegt.

Er war wegen der Gründung der Website der "Saudi-Arabischen Liberalen" und "Beleidigung des Islams" schuldig gesprochen und verurteilt worden. Die Website wurde auf Anordnung des Gerichts geschlossen. Am 1. September bestätigte das Berufungsgericht in Jeddah das Urteil.

Gemäß dem Urteil soll er nicht mehr als 50 Peitschenhiebe pro Sitzung erhalten. Zwischen den Sitzungen ist eine Pause von mindestens einer Woche einzuhalten.

Raif Badawi war der "Apostasie" (Islambeleidigung) angeklagt worden, einem Straftatbestand, auf den in Saudi-Arabien die Todesstrafe steht. Er befindet sich seit dem 17. Juni 2012 in einem Gefängnis in Briman, einem Bezirk von Jeddah. Sein Rechtsbeistand Waleed Abu al-Khair befindet sich selbst im Gefängnis, da er wegen seines friedlichen Engagements eine 15-jährige Haftstrafe verbüßt.

SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie inständig, keine Bestrafung durch Auspeitschung durchzuführen, da dies gemäß dem Völkerrecht gegen das Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen würde.
  • Ich fordere Sie auf, Raif Badawi unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit in Haft ist.
  • Bitte heben Sie das Urteil gegen Raif Badawi auf.

APPELLE AN

KÖNIG UND MINISTERPRÄSIDENT
King Abdullah bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über Innenministerium)

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933,
Airport Road, Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125

KOPIEN AN
VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISISON
Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban
Human Rights Commission
P.O. Box 58889, King Fahad Road
Building No. 373
Riyadh 11515, SAUDI-ARABIEN
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fax: (00 966) 11 461 2061

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34, 10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Da die Strafe in mehreren Sitzungen vollstreckt wird, können noch bis zum 19. Februar 2015 Appelle geschrieben werden. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Raif Badawis Gerichtsverfahren begann im Juli 2012 vor dem Ordentlichen Gericht in Jeddah. Dieses erklärte sich für nicht zuständig, da es befand, dass Raif Badawi den Islam nicht beleidigt habe und daher keine Anklage gegen ihn wegen "Apostasie" erhoben werden könne. Daher übergab das Ordentliche Gericht den Fall am 21. Januar 2013 dem Strafgericht in Jeddah.

Der Generalstaatsanwalt bestand jedoch darauf, dass Raif Badawi wegen "Apostasie" vor Gericht gestellt werden müsse. Der Fall wurde daraufhin einem Berufungsgericht überstellt, welches ermitteln sollte, ob der Fall dem Strafgericht in Jeddah oder einem anderen Gericht wie dem für Fälle von "Apostasie" zuständigen Ordentlichen Gericht in Jeddah übergeben werden solle.

Das Berufungsgericht in Jeddah übergab den Fall dem Strafgericht, welches Raif Badawi am 29. Juli 2013 zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und 600 Peitschenhieben verurteilte. Raif Badawis Rechtsbeistand legte gegen dieses Urteil Berufung ein, mit der Begründung, der Fall sei von einem nicht unparteiischen Vertretungsrichter verhandelt worden. Am 11. Dezember 2013 entschied das Berufungsgericht, dass der Fall neu zu verhandeln sei und schickte diesen zurück an das Strafgericht in Jeddah.

Am 25. Dezember entschied der Richter des Strafgerichts schließlich, dass der Fall nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle, da es sich um Anklagen wegen "Apostasie" handle. Der Fall wurde zurück an das Berufungsgericht in Jeddah überstellt, welches entscheiden sollte, ob es den Fall wieder an das Strafgericht übergeben oder ihn selbst untersuchen solle.

Das Berufungsgericht schickte den Fall zurück an das Strafgericht in Jeddah, das Raif Badawi am 7. Mai 2014 zu zehn Jahren Haft, 1.000 Peitschenhieben und einer Geldstrafe von einer Million Saudi-Rial (etwa 195 000 Euro) verurteilte. Raif Badawi legte daraufhin Rechtsmittel ein. Am 1. September 2014 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil.

Die saudischen Behörden gehen weiterhin vermehrt gegen zivilgesellschaftliche Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen vor - per Gerichtsverfahren oder mit außergerichtlichen Maßnahmen wie Reiseverboten. Am 6. Juli 2014 wurde Raif Badawis Rechtsbeistand, der bekannte Menschenrechtsverteidiger Waleed Abu al-Khair, vom Sonderstrafgericht in Riad zu einer 15-jährigen Haftstrafe und einem anschließenden Reiseverbot von 15 Jahren verurteilt.

Die Anklagen gegen ihn lauten auf "Ungehorsam gegenüber dem Herrscher und der Versuch, seine Legitimität zu untergraben", "Kritik an der Justiz und Infragestellung der Integrität der Richter", "Gründung einer nicht genehmigten Organisation", "Schädigung des Rufs des Staates durch den Austausch mit internationalen Organisationen" und "Aufbereitung, Speicherung und Übermittlung von Informationen, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen".

Waleed Abu al-Khair wurde am 15. April festgenommen, nachdem er zur fünften Anhörung in seinem Verfahren vor dem Sonderstrafgericht in der Hauptstadt Riad erschienen war. Zuvor war er vom Strafgericht in Jeddah zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt worden, und am 6. Februar 2014 bestätigte das Berufungsgericht in Mekka das Urteil aufgrund ähnlicher Anklagen (siehe UA-098/014, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-098-2014/bei-anhoerung-festgenom...).

Körperstrafen wie Auspeitschung verstoßen gemäß dem Völkerrecht gegen das Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.

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(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

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