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TTIP-Horror: Aktuelle Gesetzesvorlagen für Fracking

Alle Proteste gegen Fracking werden wohl vergebens sein. Die Regierung arbeitet bereits an diversen Ausnahmetatbeständen. Da kommt das geplante Freihandelsabkommen gerade recht. Deutschland dürfte in Zukunft mittels TTIP zum Frackingparadies werden.

 

Von Claudio Kummerfeld

Genau die Art von Gesetz, nach dem ein auf “Investorenschutz” (zukünftig TTIP ICSID ?) spezialisierter Anwalt Ausschau halten würde, scheint ab sofort den Fracking Gesetzgebungsprozess zu durchlaufen. Ab 2018 geht´s los mit der “Expertenkommission” (welche Experten werden da reingewählt, und durch wen?). Bis dahin sollte TTIP auch verabschiedet und in Kraft sein.

Fracking1
Fracking in North Dakota, USA

 

Wir zitieren aus aktuellen Inhalten des Bundeswirtschaftsministeriums:

“Ab 2018 soll eine unabhängige Expertenkommission bestehend aus sechs Sachverständigen anerkannter Forschungseinrichtungen und Behörden überprüfen, ob kommerzielle Bohrungen genehmigt werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Expertenkommission mehrheitlich die grundsätzliche Unbedenklichkeit hinsichtlich der Umweltauswirkungen bestätigt. Ob eine solche Genehmigung letztlich erteilt wird, liegt aber nach wie vor in der Verantwortung der zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder.”

Beschließt also ein Bundesland über die Bergbau- oder Wasserbehörde das Fracking abzulehnen, ist der perfekte Klagegrund für sämtliche ausländischen Öl-Unternehmen gegeben, sobald TTIP in Kraft ist. Man muss nicht einmal vorhaben gewinnbringend bohren zu wollen. Es scheint so zu sein, dass man lediglich vorher Bohranträge stellt, die dann abgelehnt werden – und wunderbar…. der erfolgreichen Klage vor einem internationalen Privatgericht steht nichts mehr im Weg.

Ebenfalls ist dort dieses hoch interessante Zitat zu finden:

“Das Fracking wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung verboten. Den Ländern wird die Möglichkeit eingeräumt, darüber hinaus auch in der Umgebung von sensiblen Wasserentnahmestellen Verbote zu erlassen. In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt. Die federführenden Bergbehörden müssen bei allen Zulassungen zum Fracking das Einvernehmen der Wasserbehörden herstellen. An die Entsorgung von Rückflüssen und Lagerstättenwasser werden höchste Anforderungen nach dem Stand der Technik gestellt.”

Daraus leitet sich aber eine interessante Frage ab: Wenn Fracking für Wasserschutzgebiete verboten wird und folglich für das Trinkwasser eine Gefahr darstellt, warum darf es dann z.B. unter landwirtschaftlich genutzten Böden betrieben werden? Denn Gifte aus der Frackingflüssigkeit würde der Verbraucher dann ja über die Nahrung aufnehmen. Dem mit klaren Menschenverstand denkenden Bürger erschließt sich diese Logik nicht. Warum wird eine trinkwassergefährdende Maßnahme überhaupt erlaubt? Es wäre doch viel ehrlicher gewesen klar und transparent zu sagen “wir haben der Wirtschaft hier den Vorrang vor der Umwelt gegeben”. Genau aus diesem Grund, nämlich der Ablehnung von Fracking aufgrund von Umweltschutzfragen, haben US-Firmen in Kanada Kommunen außergerichtlich verklagt. Warum sollte es bei TTIP anders laufen? Helau!

Die aktuellen Vorlagen für die Bundesregierung finden Sie hier

Der Gesetzentwurf zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung

Der Referentenentwurf zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie

 

http://i.imgur.com/utY7xOd.png
Auffangbecken für das Chemikalien-Rückflusswasser nach dem Fracking, North Dakota, USA

 

Der aktuelle Sachstand: Letzte Woche fanden mündliche Anhörungen von Verbänden statt. “Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium werden nun die Ergebnisse der mündlichen Anhörung ebenso wie die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen eingehend auswerten und bei der Überarbeitung der Regelungsentwürfe betrachten Die überarbeiteten Referentenentwürfe sollen nach Abschluss einer erneuten Ressortabstimmung vom Bundeskabinett gebilligt und anschließend im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden.”

Auf Deutsch gesagt: Die Referentenentwürfe werden durchgewinkt und im Bundestag verabschiedet. TTIP kann kommen!

finanzmarktwelt.de

Foto 1: „Fracking the Bakken Formation in North Dakota“ von Joshua Doubek – Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons

Foto 2: „Mud Pitt“ von Joshua Doubek – Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons

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