Seit fünf Jahren streitet ein US-Investor mit Kanada um eine Brücke vor einem internationalen privaten “Schiedsgericht”. Es geht um eine Klagehöhe von 3,5 Milliarden Dollar. Im April jetzt das unfassbare Urteil. Was das mit TTIP zu tun hat und warum die Detroit-Brücke als warnendes Beispiel für Europa gelten sollte…

Die “Ambassador Bridge” zwischen der US-Stadt Detroit und der gegenüberliegenden kanadischen Stadt Windsor. Ein mahnendes Monument für TTIP. Foto: Flibirigit / Wikipedia / gemeinfrei
Von Claudio Kummerfeld
Rückblick
1929 wurde die “Detroit Windsor Ambassador Bridge” gebaut, eine Brücke zwischen Detroit auf der US-Seite und Windsor auf der kanadischen Seite. 1979 wurden die Aktien der Brückengesellschaft zum Kauf angeboten und der Investor Matty Maroun kaufte die Firma auf. Seitdem ist er der Eigentümer der “Detroit International Bridge Company“. Über die Brücke laufen 25% des gesamten Handelsvolumens zwischen den USA und Kanada. Was sie so attraktiv für den Eigentümer macht? Es ist eine Mautbrücke, mit der er gut 60 Millionen US-Dollar pro Jahr kassiert, und noch besser: An beiden Enden betreibt die Brückengesellschaft eine “Duty Free”-Zone, wo Benzin steuerfrei verkauft wird.
Moroun spart durch die fehlende Steuer 60 cents pro Gallone Benzin, kassiert einen Großteil der Ersparnis aber selbst und verkauft es nur ein paar cent günstiger als den regulären Preis an seiner Tankstelle – er verdient also, so kann man es vermuten, ein Vermögen mit der Brücke. Abgesehen davon ist die Brücke selbst in einem desolaten Zustand. Maroun weigerte sich sogar eine mit der Stadt Detroit vereinbarte neue Autobahnanbindung zu bauen, und ging dafür kurzzeitig ins Gefängnis.
New International Trade Crossing
Im Jahr 2010 entschieden die USA und Kanada nur wenige Kilometer südlich der Ambassador Bridge eine eigene mautfreie Brücke (“New International Trade Crossing”) zu bauen. Sie soll auf beiden Seiten eine bessere Autobahnanbindung haben und durch mehr Fahrspuren das steigende Volumen besser durchleiten können. Mautfrei: Der Todesstoß für Matty Marouns Goldesel.
Wer würde dann noch so blöd sein und Maut zahlen, wenn er nebenan kostenlos über den Fluss kommt, dazu noch schneller. Umgehend protestierte Matty Maroun gegen die Neubaupläne und präsentierte seinen eigenen Plan, nämlich direkt neben seiner bestehenden Brücke eine zweite Brücke zu bauen, natürlich auch wieder mit Maut, und auch wieder in seinem Besitz. Der Bundesstaat Michigan, die USA und Kanada weigerten sich, und werden wohl ihren eigenen Brückenbau tatsächlich umsetzen.
NAFTA Investorenschutzklausel
Matty Maroun griff zum letzten Joker, den so ähnlich wohl auch viele US-Investoren unter TTIP in Europa ziehen könnten, egal worum es gerade geht. Er berief sich auf das seit 1994 existierende Freihandelsabkommen zwischen Mexiko, USA und Kanada (NAFTA) und die darin enthaltene Möglichkeit für Unternehmen, die beteiligen Staaten zu verklagen. Das klagende Unternehmen kann aber immer nur einen Staat verklagen, in dem nicht die Unternehmenszentrale sitzt. Und da seine Brückengesellschaft in den USA sitzt, verklagte er 2010 da am neuen Brückenprojekt beteiligte Kanada.
Sie fragen sich weshalb? Die zukünftigen Einnahmen von Marouns´ “neuem” Brückenbauplan würden durch die Baupläne von USA + Kanada “torpediert ” und ihm würden zukünftig in gigantischem Umfang Gewinne entgehen. Er klagte auf Schadenersatz in Höhe von 3,5 Milliarden Dollar und wählte als “Instanz” das private Schiedsgericht “Permanent Court of Arbitration” in Den Haag. Als “Rechtsgrundlage” diente, wenn man es so nennen will, die Charta von “UNCITRAL” (“United Nations Commission on International Trade Law”).
Bei TTIP würde man nach aktuellem Stand wohl die Weltbank (ICSID) als gängigste “Schiedsstelle” wählen. Drei private Rechtsanwälte wurden als “Schlichter” ernannt um herauszufinden, ob seine Forderung berechtigt ist. Hinzu kamen auf beiden Seiten, also Maroun und Kanada, Horden von Anwaltskanzleien.
Das unfassbare Ergebnis nach 5 Jahren
Nach sage und schreibe 5 Jahren ( ! ! ! ) “Tätigkeit” in diesem Fall erklärte sich das “Schiedsgericht” für nicht zuständig und wies die Klage daher ab. Wenn man den Damen und Herren Anwälten Böses unterstellen würde, könnte man fast behaupten sie hätten den Prozess so lange hingezogen, um sich die Taschen voll zu machen… denn so eine Investorenschutzklage kostet pro Partei im Schnitt gut 8 Millionen Dollar. Bei einer so langen Klagezeit von 5 Jahren, und wenn man bedenkt, dass der Kläger einen gigantischen Aufwand betrieben hat, dürften die Anwaltskosten in die dutzende Millionen gehen, pro Seite. Die genauen entstandenen Kosten sind nicht zu erfahren – geheim! Und anders als bei richtigen Gerichtsverfahren zahlt bei Schiedsgerichtsverfahren dieser Art i.d.R. jede Seite seine Anwälte sowie anteilig die Kosten der “Schiedsrichter”. Also, so oder so, der kanadische Steuerzahler blecht, die Anwälte lassen die Korken knallen. Anders kann man es in der Tat nicht ausdrücken.
April 2015: Klage abgewiesen, weil nicht zuständig. Auch unter TTIP ein vorstellbares Szenario von Anwälten um Geld zu drucken. Grafik: Aus Urteilsschrift / italaw.com
Auf diesem Auszug der letzten Urteilsseite kann man oben lesen, dass das “Tribunal” beschlossen hat, dass die Frage, wer für die Kosten des Verfahrens aufkommen soll, auf einen späteren Zeitpunkt vertagt wird. Beide Seiten sollen Argumente vortragen, und dann wird das Tribunal entscheiden, welche der Seiten die Kosten des Verfahrens und die Kosten der Schiedsrichter zu tragen hat. Entweder zahlt eine Seite alles, oder beide müssen anteilig zahlen.
Bereits 2013 hatte Kanada darum gebeten die Kosten für dieses abstruse Verfahren dem klagenden US-Unternehmen aufzudrücken, ohne Ergebnis. Hier der Originaltext:
“320. Canada requests that the Tribunal order DIBC to pay the arbitration costs for this NAFTA arbitration and to indemnify Canada for its legal fees and costs, especially in light of DIBC flagrant disregard for the waiver requirements in NAFTA Article 1121.
321. Canada respectfully requests the opportunity to submit a more detailed submission on costs in the future so that it can fully address all relevant considerations.”
Der “Windsor Star” zitiert den Anwalt der “Detroit International Bridge Company” mit den Worten:
“The Canadian government’s economic discrimination is quite clear,” said bridge company president Dan Stamper in reaction to the tribunal’s decision.”
Der nächste große Kampf steht also kurz bevor: Sollen kanadische Steuerzahler dutzende von Millionen Dollar an Anwälte zahlen, die als Schiedsrichter 5 Jahre gebraucht haben um festzustellen, dass sie nicht zuständig sind? Schon die Tatsache, dass die Schiedsrichter nach gut Dünken entscheiden können, wer ihre Rechnung bezahlt, ist ein Skandal!
Reales Szenario für TTIP
Nehmen wir uns doch mal dieses Brückendesaster als Beispiel für TTIP. Das Freihandelsabkommen (gut vergleichbar mit NAFTA) wird beschlossen. Wie wir alle wissen, sind die deutschen Kommunen dauerhaft und chronisch pleite, besonders in NRW. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel möchte mit aller Kraft die “Öffentlich Privaten Partnerschaften” (ÖPP oder PPP genannt) durchsetzten, also dass immer mehr Infrastrukturprojekte durch Private finanziert und betrieben werden.
Wie bundesweit bekannt, gibt es in Leverkusen eine völlig kaputte Rheinbrücke, an der ein guter Teil der Wertschöpfung in dem ganzen umliegenden Gebiet hängt. Sie ist so kaputt, dass die Überfahrt für LKWs eingeschränkt ist. Würde jetzt ein US-Investor erscheinen und dem Land NRW anbieten komplett in Eigenregie eine wunderschöne neue achtspurige Brücke zu bauen, könnte NRW wohl kaum NEIN sagen. Der Investor würde natürlich Maut verlangen und z.B. ein Nutzungsrecht von 40-50 Jahren erhalten. Was wäre nun, wenn das Land NRW 10, 20 Jahre später auf die Idee kommt südlich oder nördlich der Brücke eine neue eigene Brücke zu bauen, genau wie im Fall USA-Kanada? Der Investor würde vor ein TTIP-Schiedsgericht ziehen, weil er die zukünftigen Einnahmen aus seiner Investition gefährdet sieht. Er würde aufgrund der noch offenen Restlaufzeit seiner Konzession hochrechnen, wie viel Gewinn ihm entgeht, wenn der Großteil der Autofahrer über die neue staatliche mautfreie Brücke fährt. Und ob man vor einem solchen Schiedsgericht Recht bekommt oder nicht, ist wohl so ähnlich wie “Roulette spielen”.
Schlussfolgerung für TTIP
Also die Finale Frage: warum sollte sich die EU bei der gigantischsten Freihandelszone aller Zeiten (TTIP) solche Schiedsgerichte überhaupt in den Vertrag schreiben lassen? Es gibt keinen Grund dafür. Die Tatsache, dass der Brückenbetreiber klagt, weil er sich durch eine neue Brücke diskriminiert fühlt, zeigt, dass unter TTIP “jeder wegen alles” klagen kann, ohne triftigen Grund – nach dem Motto “ich versuchs einfach mal, vielleicht bleibt ja was hängen”. Die Anwälte wird´s freuen. Die Rechnung zahlen wir alle – selbst wenn der Staat die zukünftigen “Schiedsgerichtsverfahren” alle gewinnen sollte.
Wenn man sich vor Augen führt, warum hier eigentlich geklagt wurde, wird einem klar: beim Freihandelsabkommen TTIP + Schiedsgerichtsbarkeit kann eigentlich jeder “Investor” wg. allem Möglichem klagen – er muss nur kreativ genug sein. Hinzu tut man noch die zwei größten Wirtschaftsräume der Welt mit jeder Menge Klagemöglichkeiten – et voila – es kann angerichtet werden.
Warum soll sich ein Staatengebilde wie die EU das überhaupt antun, Schiedsgerichte in den TTIP-Vertrag aufzunehmen? Wir sehen keinen Grund.
--
Quellen:
UNCITRAL / Government of Canada / italaw.com / Permanent Court of Arbitrtation /
The Windsor Star / Detroit International Bridge Company




