Im Rahmen einer Steuerreform führt Österreich nicht nur die Registrierkassenpflicht ein, sondern auch eine sogenannte Belegannahme-Pflicht für Kunden. Der Kassenbeleg muss künftig immer - auch bei kleinen Einkäufen - aufbewahrt werden. Steuerfahnder sollen das überprüfen.
Ein schneller Kaffee in Wien und dann vor die Tür? Das könnte in Zukunft böse Folgen haben, falls ein Steuerfahnder draußen lauert und man den Kauf-Beleg nicht dabei hat.
In Österreich gibt es nämlich in Zukunft die sogenannte Belegannahme-Pflicht bei allen Einkäufen, auch bei kleinen. Steuerfahnder sollen die neue Verordnung kontrollieren.
Nach dem neuen System kann vor der Geschäftstür ein Steuerfahnder stehen und den Beleg verlangen. Damit soll das neue System der Registrierkassen wasserdicht gemacht werden. Denn zur Belegerteilungspflicht für Unternehmen kommt die Belegannahmepflicht für Konsumenten. Damit soll angeblich Steuerhinterziehung und Geldwäsche bekämpft werden.
Und was passiert, wenn man den Beleg nicht hat? Angeblich sind Sanktionen derzeit nicht vorgesehen sind. Aber was ist nicht ist, kann ja noch kommen. Wie z.B. in Italien.
Die neue Registrierkassenpflicht und den Regelungen drumherum sollen angeblich 900 Millionen Euro Mehreinnahmen in die Staatskasse spülen. Die neue Verordnung tritt voraussichtlich Mitte Juni in Kraft.



