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Politik und Steuern: Einfach unersättlich

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt und die Politik versucht nun zu folgen – zu diesem Schluss könnte man bei einer oberflächlichen Betrachtung des Themas „Erbschaftsteuer“ kommen. Tatsächlich aber haben die Karlsruher Richter Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die einmalige Chance eröffnet, eine völlig ungerechtfertigte doppelte, ja oft genug auch mehrfache Besteuerung zu beenden. Er könnte mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Erbschaftsteuer ersatzlos abschaffen und damit die Bürger entlasten.


Von Dagmar Metzger und Steffen Schäfer, Liberale Vereinigung

Angesichts der künstlich niedrig gehaltenen Zinsen, der stets voranschreitenden allgemeinen Teuerung und Reallohneinbußen wäre es zumindest eine Überlegung wert. Für jene, die Arbeitsplätze schaffen, gezwungenermaßen für den Staat Steuern eintreiben und durch die von ihnen selbst entrichteten Steuern maßgeblich zum „Einkommen“ des Staates beitragen, stellt schließlich die Erbschaftsteuer ein großes Problem dar. Für Unternehmer ist es ein kaum zu kalkulierendes Risiko, das eigene Unternehmen an die nächste Generation weiterzureichen. Das Kapital eines Unternehmens steckt oft genug in Immobilien, Knowhow, Maschinen- und Fuhrparks. Erbschaftssteuer, die das Unternehmen auf dem Papier locker bezahlen kann, wird so schnell zu einer Frage der Existenz. Am Ende sichert sich ein Finanzinvestor die Immobilien, das Knowhow des Unternehmens wandert nach China und die Arbeitsplätze sind perdu.

 

Denkt man sachlich, nüchtern und logisch über die Erbschaftssteuer nach, so muss man zwangsläufig zu dem Schluss kommen, dass sie eine höchst ungerechte Doppelbesteuerung oder gar Mehrfachbesteuerung darstellt. Vermögen wird immer aus Einkommen gebildet. Dieses aber wird bzw. wurde in Deutschland bereits besteuert. Nun wäre dies alleine schon hinreichend, um die Erbschaftssteuer abzuschaffen. Aber darüber hinaus wird mit der Besteuerung der Erben ein urmenschlicher Antrieb torpediert. Der Wunsch nämlich, Vorsorge zu betreiben – nicht nur für sich, sondern eben auch für seine Nachkommen. Der Mensch will seiner Nachwelt etwas hinterlassen.


Diesen Wunsch mit einer Steuer zu sanktionieren, ist höchst kontraproduktiv. Völlig unabhängig davon, ob nur die großen Vermögen besteuert werden oder auch das kleine Häuschen von Oma. Also weg mit der Steuer.


„Aber ‚die’ Reichen werden doch immer reicher“, schallt es einem dann schnell entgegen. „Die Schere zwischen arm und reich spreizt sich immer mehr – das ist gefährlich.“ Stimmt, das ist es. Nur ist dieses Phänomen keinesfalls dem Umstand geschuldet, dass der Staat nicht genug auf vererbte Vermögen zugreift. Es ist der Tatsache geschuldet, dass der Staat permanent mit seinem Steuereinkommen zugunsten einiger weniger in den Marktprozess eingreift. Dass die Nullzinspolitik der Notenbanken die Vermögenswerte weltweit in ungeahnte Höhen treibt, während sie den Spargroschen des kleinen Mannes langsam auffrisst. Es ist der Tatsache geschuldet, dass die Notenbanken via der Ausweitung der Geldmenge für den Staat eine Inflationssteuer erheben und alle jene süßen Wohlfahrtsgeschenke des Staates via Kredit gemacht werden und so eben nicht zugunsten, sondern am Ende zulasten jener gehen, denen sie gemacht werden. Im Kern ist dieses Phänomen Ausdruck unseres fatal konstruierten Geldsystems: Dank des Cantillon-Effekts werden die Erstbezieher des frisch geschöpften Geldes immer reicher und jene, die weit weg von der Quelle der Geldschöpfung sitzen (also der Großteil der Bürger), immer ärmer. Eine noch größere Umverteilung wird daran nichts ändern.


Wie gesagt, die Chance bestünde, die Erbschaftssteuer einfach zu streichen. Nun wäre aber Wolfgang Schäuble nicht Wolfgang Schäuble, würde er eine solche Chance zur Entlastung der Bürger nutzen. Damit steht er in guter Tradition. 1902 beispielsweise beschloss der damalige Kaiser Wilhelm II. zur Finanzierung der für den „Platz an der Sonne“ im Allgemeinen und die Kolonien im Speziellen benötigten Hochseeflotte die Einführung der Schaumweinsteuer. Inzwischen gibt es keinen Kaiser mehr und auch die deutsche Marine ist nur mehr bedingt hochseetauglich, aber die Schaumweinsteuer entrichten wir immer noch. Der Platz an der Sonne konnte zwar letztlich doch erreicht werden – nicht dank Schiffskanonen, sondern durch Fleiß, harte Arbeit und freie Märkte à la Ludwig Erhard. Aber auf die Idee die Schaumweinsteuer wieder abzuschaffen, ist selbst er nicht gekommen. Die Erbschaftssteuer wurde übrigens fast zeitgleich, nämlich im Jahr 1906, flächendeckend in Deutschland eingeführt, allerdings traf sie nur sehr wenige. Denn Ehegatten und Kinder waren ausdrücklich ausgenommen.


Heute ist dies selbstverständlich anders, Ausnahmen gibt es für niemanden. Dafür aber Ausweitungen – nämlich die Ausweitung der Besteuerungsgrundlage. Im Falle von Unternehmensübergaben soll bei der Frage, ob Erbschaftssteuer zu entrichten ist oder nicht, nämlich nicht mehr allein nur das Betriebsvermögen herangezogen werden, sondern auch das Privatvermögen der Erben. Zwar bestreitet Wolfgang Schäuble, dass damit eine Vermögenssteuer durch die Hintertür einführt wird, aber letztlich ist es natürlich genau das. Zusätzlich sollen die Erben einer Bedürfnisprüfung unterzogen, um herauszufinden, ob wirklich eine Erleichterung oder gar Befreiung von der Erbschaftssteuer notwendig ist, um Arbeitsplätze zu erhalten. Dass hierdurch der Willkür Tür und Tor geöffnet ist, erscheint klar. Für Unternehmer, die verlässlich planen und kalkulieren müssen, ist dies eine denkbar ungünstige Ausgangslage.


Nun sei Schäuble zugutegehalten, dass er diese Chance nicht aus einer besonderen Hartherzigkeit heraus oder einer persönlichen Gier oder gar Neid verstreichen lassen wird. Der Staat will einfach immer und stets mehr ausgeben als er einnimmt. Er ist in Steuerfragen unersättlich.


Kein Wunder also, dass Schäuble schon längst den nächsten Coup plant. Wenn der automatische Informationsaustausch von Steuerdaten im Zuge des OECD-Abkommens umgesetzt wurde (Schäuble rechnet ab dem Jahr 2017 damit), dann, so freut sich der Minister schon jetzt, wird die Abgeltungssteuer bald der Vergangenheit angehören. Klar, eine einfache, transparente und relativ niedrige Flattax wäre auch jedem anderen deutschen Finanzminister ein Dorn im Auge. Zudem ist sie ungerecht - immer wieder bemerkenswert, wann ein solches Argument offiziell herangezogen wird und wann nicht - da sie Einkommen aus Vermögen besser stellt als Einkommen aus Arbeit. Die Abgeltungssteuer wird sich dann wohl wieder an der Einkommenssteuer orientieren. Auf die Idee aufgrund dieses durchaus zutreffenden Argumentes stattdessen die Einkommenssteuer an die Abgeltungssteuer anzupassen, also für eine grundlegende Entlastung der Bürger zu sorgen, kommt Schäuble, wie im Fall der Erbschaftssteuer, selbstredend nicht.
 

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