Flüchtlinge sollten nach Ansicht des Oberbürgermeisters von Salzgitter im Notfall auch gegen den Willen des Eigentümers in leerstehenden Wohnungen untergebracht werden. - Kommunen sollen zur Unterbringung von Flüchtlingen außerplanmäßige Kredite aufnehmen können.
Salzgitters Oberbürgermeister Klingebiel (CDU) fordert unter anderem von Bund und Ländern "Gesetze zur Bewältigung einer Notlage". Dazu gehöre auch, beschränkende gesetzliche Vorgaben im Bau-, Vergabe- und Haushaltsrecht vorübergehend außer Kraft setzen zu dürfen.
So könnten Flüchtlinge auch in Mietwohnungen eingewiesen werden, die seit Jahren leer stehen. "Unter Einschränkung des Grundrechtes auf Eigentum", so Klingebiel wörtlich.
Die Besitzer der leer stehenden Wohnungen bekämen dann eine Kostenerstattung. Faktisch bedeutet das eine vorübergehende Enteignung der Wohnungsbesitzer. Dies wäre zwar über die Ländergesetze für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch heute schon möglich, aber nur wenn Gefahr im Verzug ist.
Klingbeil, der auch Vizepräsident des Städtetages ist, fordert, dass diese Notlagen-Gesetze nach den Sommerferien im Rahmen eines "Marshallplans" von Bund und Ländern gemeinsam angegangen werden. "Der Hinweis von Innenminister Boris Pistorius (SPD) auf eine denkbare Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen geht in die richtige Richtung, dauert aber nach allen Erfahrungen viel zu lange und ist in Gefahr, politisch zerredet zu werden", so Klingebiel.
Er fordert, der Innenminister solle per Erlass regeln, dass die Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen außerplanmäßige Kredite aufnehmen können. "Die Kommunalaufsicht darf Kommunen nicht zu Steuererhöhungen insbesondere im Bereich der Grund- oder Gewerbesteuer oder zu Leistungskürzungen wie zum Beispiel der Schließung von Schwimmbädern oder der Streichung von Schulsanierungsmaßnahmen zwingen, um Investitionen zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen finanzieren zu können", mahnt Klingebiel.



