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Thüringen schränkt Recht auf freie Meinungsäußerung ein

Im rot-rot-grün regierten Thüringen erging gestern ein Maulkorberlass an alle Bürgermeister. In einem Schreiben wird mitgeteilt, dass ihnen das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht zusteht. Begründungen gibt es nicht, liegt aber wohl in Zusammenhang mit kritischen Äußerungen zur Flüchtlingskrise.

 

In einem Rundschreiben an alle Bürgermeister, Landräte und Gemeinschaftsvorsitzende von Thüringen weist das Landesverwaltungsamt in Abstimmung mit dem Innenministerium darauf hin, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt ist. Dieses Grundrecht stehe einer Gemeinde und ihren Amtsträgern in amtlicher Eigenschaft nicht zu, heißt es in einem Rundbrief vom 8.September.

Wörtlich heißt es in dem Erlass:

Ein Bürgermeister darf sich in amtlicher Eigenschaft grundsätzlich zu Angelegenheiten, die die Gemeinde betreffen, öffentlich äußern.  Bei amtlichen Äußerungen kann er sich aber  - anders als bei Äußerungen als Privatperson - nicht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung berufen.  Dieses Grundrecht steht einer Gemeinde und ihren Amtsträgern in amtlicher Eigenschaft nicht zu.

Hintergrund sind offensichtlich vereinzelte kritische Äußerungen in Sachen Flüchtlinge und deren Unterbringung.

Es dürfte ein einmaliger Vorgang sein, dass ein Innenministerium eines Bundeslandes seine Untergebenen mit einer solchen Verfügung auf Linie trimmen will. Ob dies mit der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit - auch in der Eigenschaft eines Amtsträgers - vereinbar ist, dürfte sehr fraglich sein.

 

Warum das Thüringer Innenministerium zu so einem brachialen Mittel greift, wird nicht näher begründet. Aber was ist amtlich, was ist privat? Was darf ein Bürgermeister überhaupt noch sagen? Dazu heißt es in dem Schreiben:

Ob eine Äußerung eine Äußerung in amtlicher Eigenschaft (amtliche Äußerung) oder eine Äußerung als Privatperson (private Äußerung) ist, richtet sich danach, wie sich die Äußerung aus Sicht eines mündigen, verständigen Bürgers darstellt.

Schwammiger könnte man es kaum noch formulieren. Somit ist das Schreiben ein plumper Einschüchterungsversuch und ein knallharter Maulkorb-Erlass.

Bei Zuwiderhandlungen drohen laut Schreiben disziplinarische Folgen. Ein Verstoß gegen den Erlass sei ein Dienstvergehen und werde entsprechend geahndet.

 

Das Schreiben aus dem Thüringer Innenministerium:

http://i.imgur.com/xdIDsTN.jpg

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