Die Staatsorgane gehen immer drastischer gegen meinungsstarke Postings im Internet vor. Die Deutsche Anwaltauskunft warnt nun davor, dass in besonders schweren Fällen das Recht am eigenen Kind gefährdet sein könnte.
Wer radikale oder fremdenfeindliche Ansichten verbreitet, riskiert möglicherweise das Recht am Umgang mit dem eigenen Kind. Das gilt besonders bei fremdenfeindlichen Facebook-Postings, warnt die Deutsche Anwaltauskunft.
Da kann Akif Pirinçci wohl froh sein, dass er keine Kinder hat. Denn der Bestseller-Autor wurde gerade wegen seiner extrem kritischen Postings zu Gender und Flüchtlingskrise bei Facebook gesperrt. Pirinçci wäre mit seinen radikalen Ansichten sicherlich ein prominenter Kandidat für einen Kindesentzug. Denn dieser kommt dann zum Tragen, wenn sich ein Elternteil uneinsichtig zeigt und zur Wiederholung neigt. Und das ist bei Pirinçci sicherlich zu bejahen.
Das Recht am Umgang mit dem eigenen Kind ist sicherlich eines der höchsten Güter und wurde bisher kaum in Zusammenhang mit Meinungsäußerungen - seien sie auch extrem - infrage gestellt. Doch das könnte in Zukunft anders sein, warnt die Deutsche Anwaltsauskunft.
Die politische oder religiöse Gesinnung eines Elternteils habe dann Auswirkungen auf das Umgangsrecht mit dem Kind, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet sei, so die Deutsche Anwaltsauskunft. Habe ein Elternteil lediglich eine kontroverse Meinung, reiche das nicht aus, um ihm das Umgangsrecht zu entziehen oder einzuschränken.
"Entscheidend ist gesunder Menschenverstand", sagt Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer einmal sage, dass es ihm lieber wäre, wenn in seiner Nachbarschaft keine syrischen Flüchtlinge wohnen würden, werde damit das Kindeswohl noch nicht tangieren. Spricht ein Vater oder eine Mutter hingegen vor dem Kind offen eine Drohung gegen Flüchtlinge aus, überschreitet er oder sie damit deutlich die kritische Grenze.
Stehe fest, dass das Kindeswohl gefährdet ist, werde das Umgangsrecht meist zunächst nur eingeschränkt, so Anwältin Becker.
Zeige sich der betroffene Elternteil uneinsichtig oder ändere er sein Verhalten nicht, kann ihm der Umgang auch komplett verweigert werden. Das Sorgerecht, bei dem es hauptsächlich um Entscheidungen über das Kind geht, wird einem Elternteil jedoch nur in letzter Konsequenz entzogen.



