Weil er einen erwiesenen Serieneinbrecher (200 Straftaten) bei einem Einbruch krankenhausreif schlug, droht einem Mieter nun eine Anzeige wegen Körperverletzung. Polizei: wir mussten ihnn anzeigen. Opfer dürfen Täter nur festhalten, aber nicht niederschlagen.
Justizalltag in Deutschland: Wenn ein Einbrecher ins Haus einsteigt, dann muss man ihn gewähren lassen. Jedwede Aktion, die Tat zu verhindern (in Form von körperlicher Beeinträchtigung) ist leider verboten. Das zeigt in erstaunicher Weise ein Fall aus dem Main-Taunus-Kreis.
Es war kurz vor drei Uhr in der Nacht zum Dienstag, als der mutmaßliche Serieneinbrecher in ein Mehrfamilienhaus in Hofheim (Main-Taunus) einstieg. Ein 30 Jahre alter Bewohner des Hauses hörte verdächtige Geräusche und folgte diesen Richtung Keller, wie ein Polizeisprecher berichtete. Dort traf der Mieter auf den 17-Jährigen, der einen Schraubenzieher in der Hand hielt. Der Hausbewohner zögerte nicht lange und schlug dem Eindringling ins Gesicht.
Der 17-Jährige sei durch den Faustschlag "erheblich an Kiefer und Nase verletzt" worden, sagte der Polizeisprecher. Er sei in ein Krankenhaus gebracht worden.
Wie sich später herausstellte, handelt es sich bei dem 17-Jährigen um einen Serien-Einbrecher, auf dessen Konto laut Polizei mehr als 200 ähnliche Delikte gehen. Die Polizei hat dennoch gegen den Mieter Strafanzeige erstattet. „Wir müssen hier tätig werden, weil eine Körperverletzung vorliegt“, sagte ein Sprecher auf Anfrage von FOCUS Online. „Der Geschädigte selbst war nicht in der Lage mitzuteilen, ob er eine Strafverfolgung wünscht.“



