Die EU will im Windschatten des Massakers von Paris den Waffenerwerb und -besitz der Bürger praktisch abschaffen. Auch Gaspistolen nur noch auf Waffenbesitzkarte. Man bekämpft also die Terroristen indem man den rechtstreuen Bürgern die Waffen abnimmt?
Von Christian A. Kiermaier
Ein Vorschlag der Europäischen Kommission für die Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie soll am 07.12.15 dem EU-Parlament von 16:20 bis 16:45 vorgelegt werden. Die EU-Kommission versucht, im Windschatten des Massakers von Paris den Waffenerwerb und -besitz der Bürger in Europa praktisch abzuschaffen.
In vielen Ländern, wie z.B. Deutschland, sind die geltenden gesetzlichen Normen für Erwerb und Besitz von Feuerwaffen bereits extrem streng. Beispiel deutscher Sportschütze:
- Die Behörde prüft seine Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde.
- Der Bewerber muß ein (!) Jahr warten.
- Er braucht drei (!) Befürwortungen: die Zustimmung seines Schießsportvereines, seines Schießsportverbandes und seiner Waffenbehörde.
Erst dann ist erstmalig ein Erwerb von max. zwei Feuerwaffen möglich.
Das Problem des illegalen Waffenbesitzes durch Kriminelle wird durch die neuen Vorschläge in keiner Weise gelöst. Die von der europäischen Kommission vorgetragenen Maßnahmen scheitern bereits am ersten Glied der Verhältnismäßigkeitsprüfung, nämlich an der Geeignetheit. Sie sind lediglich geeignet, den legalen Waffenbesitz weiter zu beschränken bzw. ihn nahezu zu verunmöglichen, nicht aber den illegalen, von dem die tatsächliche Gefahr ausgeht.
In Paris wurde mit illegalen Kriegswaffen geschossen. Kein rechtstreuer Bürger in Europa besitzt derzeit solche Waffen!
Zu den Einzelheiten:
Die Kommission möchte unter anderem folgende Feuerwaffen verbieten:
- halbautomatische Schusswaffen[i], welche aussehen wie vollautomatische Schusswaffen
- halbautomatische Feuerwaffen, welche in der Vergangenheit vollautomatisch waren und auf einen halbautomatischen Betrieb umgebaut wurden
- halbautomatische Waffen, die in vollautomatische Waffen umgebaut werden können
Schon diese Formulierungen sind sehr unglücklich.
Halbautomatische Waffen, welche von Sportschützen und Jägern genutzt werden, sollen also in Zukunft aufgrund ihres Aussehens klassifiziert und verboten werden. Die Differenzierung würde also nicht auf Basis der Technik der Waffe gemacht, sondern auf Basis ihres äußeren Erscheinungsbildes.
Dies ist umso besorgniserregender vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Feuerwaffenmodelle auf dem Markt recht überschaubar ist, und daß viele Hersteller sich des äußeren “Designs” einer bestimmten Waffe bedienen und dieses „Gehäuse“ mit Systemen unterschiedlichster Art bestücken.
So haben z.B. eine vollautomatische Kriegswaffe, ein halbautomatisches Sportgewehr und ein kleinkalibriges Sportgewehr dasselbe äußere Erscheinungsbild. Beide Sportgewehre würden laut neuer Richtlinie verboten, obwohl sie mit einer Kriegswaffe, bis auf das Äußere, nichts gemeinsam haben und sich nicht für eine kriegsähnliche Kampfsituation eignen würden, und sich auch kein Terrorist oder anderer Schwerverbrecher dieser bedienen würde.
Der Rückbau einer halbautomatischen Waffe, wie sie derzeit noch erworben werden kann, in eine vollautomatische ist entweder gar nicht möglich oder nur mit speziellen Kenntnissen und Werkzeugen, die nur ein Büchsenmacher besitzt.
Außerdem wäre ein solcher Umbau bereits in allen EU Mitgliedstaaten strafbar, und die damit erhaltene vollautomatische Waffe automatisch eine illegale Waffe, und das bereits aufgrund der Richtlinie 91/477/EEC, welche aktuell in Kraft ist und nun geändert werden soll.
Die aktuelle Richtlinie sieht schon ein Verbot für vollautomatische Waffen für Privatpersonen vor.
Kommen wir zum wichtigsten Punkt. Alle oben genannten und kritisierten Punkte des Vorschlages für eine Überarbeitung der Richtlinie richten sich gegen legale Waffenbesitzer wie Sportschützen, Jäger, und zum Teil auch Sammler historischer Waffen.
Das im Text des Vorschlages erklärte Ziel ist dagegen die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus im Kontext der schrecklichen Verbrechen in Paris vom 13. November. Vor allem soll es Verbrechern erschwert werden, an Schusswaffen zu kommen.
Man bekämpft also die Terroristen indem man den rechtstreuen Bürgern die Waffen abnimmt!
Der Vorschlag ignoriert ferner, daß Verbrecher, inklusive Terroristen, keine legalen Waffenbesitzer sind und in keiner Weise von den geltenden Waffengesetzen beeinflusst werden.
Genauso wenig werden die Verkäufer dieser illegalen Kriegswaffen, welche ausschließlich auf dem Schwarzmarkt gehandelt werden oder aus Kriegsgebieten mitgebracht werden, von den vorgeschlagenen Waffengesetzen beeinflusst werden. Sowohl Käufer wie Verkäufer dieser Waffen sind hochgradig kriminell und halten sich ohnehin nicht an die aktuell geltenden, schon sehr strikten, Waffengesetze.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass es keinen einzigen Fall von Terrorismus in der EU gibt bei dem eine legal in der EU gekaufte und registrierte Schusswaffe verwendet wurde. Sogar die Anzahl gewöhnlicher Straftaten welche mit solchen Schusswaffen begangen werden, geht gegen Null.
Der legale Markt für Sport- und Jagdwaffen, welcher gesetzlich streng reglementiert ist, sowie der legale Waffenbesitzer, haben in der Realität in keinster Weise etwas mit dem illegalen Schwarzmarkt für Kriegswaffen, welcher sich Verbrecher bedienen, zu tun.
Somit sollte es klar sein, daß eine Verschärfung der Waffengesetze zwar die legalen Waffenbesitzer weiter in der Ausübung ihrer Hobbys und Sportarten hindern würde, auf die organisierte Kriminalität und den Terrorismus aber absolut keinen Einfluss haben würde.
Ich möchte noch unbedingt darauf hinweisen, daß auch der Erwerb von Gas- und Schreckschußwaffen massiv beschränkt werden soll. Diese sollen zukünftig auf eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Diese Waffenbesitzkarte ist dann auf 5 Jahre befristet. Hat man schon einmal einen Terroristen mit Schreckschußwaffe gesehen?
Man kann sich vorstellen, daß auch Softairwaffen verboten werden, wenn sie aussehen wie ihre echten Vorbilder.
Vor diesem Hintergrund kommen wir zurück zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den ich Eingangs schon angesprochen habe.
Eine Überarbeitung der Richtlinie 91/477/EEC ist zur Bekämpfung von Terrorismus schon nicht geeignet. Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn braucht man erst gar nicht mehr zu prüfen. Daraus resultiert, dass die geplante Maßnahme rechtswidrig ist.
Es kann nicht sein, daß Terroristen in Frankreich Anschläge verüben und anschließend nimmt die EU die rechtstreuen Bürger in ganz Europa auf‘s Korn.
Belassen wir es bei den gegenwärtigen strengen Waffengesetzen. Diese reichen völlig aus.
Man muß gegen die neuen Vorschläge der Kommission zur Verschärfung des Waffenrechts unbedingt etwas tun.
Hier kann man sich weiter informieren: www.fwr.de
Hier kann man etwas tun:Eine Petition zeichnen www.change.org
Die deutschen Abgeordneten im EU-Parlament anschreiben. Liste mit den Emailadressen: www.oberlandarms.com...e.pdf
[i] Vollautomat. Waffen schießen Dauerfeuer. Typ. hierfür sind Maschinengewehr und Maschinenpistole. Auf Waffenbesitzkarte sind sie nirgendwo in Europa zu erwerben. Für Privatleute sind es stets illegale Kriegswaffen.
Halbautomaten können kein Dauerfeuer schießen. Jeder Schuß muß einzeln ausgelöst werden. Typ. hierfür wäre die Dienstpistole eines Streifenpolizisten oder die Pistole eines Sportschützen. Halbautomaten sind in vielen europ. Ländern auf Waffenbesitzkarte erwerbbar.



