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Syrien-Einsatz: Macht sich die Regierung strafbar?

Die Mehrheit der Bevölkerung will ihn nicht, und auch durch das Grundgesetz ist der Syrien-Einsatz der Bundeswehr nicht gedeckt. Laut Strafgesetzbuch droht gar bis zu lebenslanger Haft für den, der "die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt".

 

Von Heiko Schrang

Die Mehrheit der Parlamentsfüllmasse, angeführt durch das Schoßhündchen Angela Merkel, was das Kommando Ihres Herrchens Obama entgegennimmt, hat sich für den Einsatz deutscher Soldaten an einem Angriffskrieg entschieden.

 

Geplant ist eine Beteiligung an der westlichen Kriegsallianz unter Federführung der USA, die als Unterstützung Frankreichs bei dessen Militäraktion in Syrien gilt. Hierzu sollen bis zu 1.200 unserer Soldaten eingesetzt werden. Mit dieser Entscheidung  haben die  Parteienvertreter  laut Grundgesetz eine schwerwiegende Straftat begangen. Zwischenzeitlich wird das deutsche Volk mit einer gezielten Medienpropaganda auf Krieg eingestimmt.

 

Wie in allen Kriegen werden wieder unzählige Menschen sterben. Aber das erste Opfer des Krieges ist und bleibt die Wahrheit.

 

Es ist erwiesen, dass die Pariser Terroranschläge vom 13. November 2015 von mutmaßlichen Terroristen mit französischen und belgischen Staatsbürgerschaften ausgeführt wurden, von denen einige sogar in Frankreich geboren wurden. Es ist ersichtlich, dass mit den Terrorakten kein kriegsgleicher Angriff eines staatlichen oder staatsähnlichen äußeren Feindes auf Frankreich stattgefunden hat. Die Anschläge sind nach deutschem Recht als Terroranschlag bzw. Verbrechen einer terroristischen Vereinigung anzusehen.

 

Ein Zusammenhang zwischen dem IS und dem syrischen Staat wird auch nicht behauptet. Mit anderen Worten: Syrien kann auch nicht als Verursacher dieses Terroraktes beschuldigt werden. Die Terroristen des IS, die derzeit als größte Gefahr der Welt gelten, werden  in Syrien auch von Assad bekämpft. Die Frage stellt sich: Wer bekämpft hier eigentlich wen und für wen oder für was sollen deutsche Soldaten ihr Leben lassen?

 

Der französische Präsident Hollande hat eigenmächtig einen „Krieg“ erklärt und entschieden, IS-Stellungen in Syrien bombardieren zu lassen. Hierzu wurde weder ein UN-Mandat angestrebt, noch irgendeine andere völkerrechtliche Legitimation vorgelegt.

 

Die französische Behauptung, dass es sich um einen Verteidigungskrieg handelt, ist eine eindeutige Lüge und basiert auf keiner Rechtsgrundlage.

 

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 1974 genau definiert, was unter einen Angriffskrieg zu verstehen ist (Resolution 3314). Hiermit wird deutlich, dass Frankreich einen Angriffskrieg gegen Syrien durchführt, da weder eine Genehmigung Syriens für die Angriffe vorliegt, noch der Staat Syrien jemals Frankreich bedroht hat und auch kein UN-Mandat vorliegt.

 

Mehr noch: laut Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland ist die Teilnahme an einem Angriffskrieg grundsätzlich verboten und unter Strafe zu stellen. Art. 26 Abs. 1 GG besagt eindeutig:

Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80 StGB lautet:

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

 

Es gibt eine einzige gesetzliche Ausnahme für obige Bestimmungen und das ist eine Resolution des UN-Sicherheitsrats gemäß Art. 42 oder Art. 53 der Charta der Vereinten Nationen. Eine solche Resolution liegt allerdings bis heute nicht vor.

 

In Wirklichkeit geht es um geopolitische Interessen der USA, durch die Flüchtlingsströme Europa allen voran Deutschland zu destabilisieren und den Konflikt mit Russland weiter zu forcieren.

 

Zum Krieg gehören jedoch immer zwei Seiten. Zum Frieden reicht Einer aus. Bertolt Brecht sagte bereits: „Stellt euch vor es ist Krieg und keiner geht hin.“ Es ist so einfach und anscheinend doch so schwer. Sonst würde dieses Spielchen ja nicht seit Jahrzehnten so funktionieren.

 

Es ist unsere Pflicht, unsere Stimme zu erheben, damit nicht wieder wie im Irak über eine Million Menschen den habgierigen Interessen der Rüstungsindustrie und ihren willigen Vollstreckern in der Politik zum Opfer fallen. Deswegen teilt diesen Artikel mit so viel Menschen wie möglich.

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