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Im Knast wegen GEZ: unmenschliche Haftbedingungen

ARD-ZDF-Gebührenterror: Dem verfilzten Rundfunkstaat ist jedes Mittel recht, die verdeckte TV-Steuer gewaltsam einzutreiben. - Die Verfaftung einer GEZ-Verweigerin aus Lünen / NRW dokumentiert das. Die Frau klagte über unmenschliche Haftbedingungen im Knast.

 

Von Jürgen Kerner

Letztes Jahr zu Weihnachten tönte die "Volkspresse" lauthals das Ende des Rundfunkbeitrags und Blogger auf Twitter verkündeten siegesgewiss das vernichtende Urteil des Gutachter-Teams, dass das Bundesministeriums für Finanzen (die Schäubke Broschüre) in Auftrag gegeben hatte. Ich hatte in einem Tweet gewarnt "Freut euch nicht zu früh, ab jetzt dreht der Rundfunkstaat richtig auf" ich sollte leider recht behalten!



2015 ist ein trauriges Jahr, rekordverdächtig, was ausufernde Rechtsbeugung und einen kaum zu glaubenden Staatsterror in dieser Republik anbelangt. Es zeigt aber auch deutlich, dass die öffentlich-rechtliche Rundfunkautokratie mit dem Rücken zur Wand steht und dem verfilzten Rundfunkstaat jedes Mittel recht ist, eine verdeckte Steuer vergleichbar mit Schutzgelderpressung gewaltsam einzutreiben.



Wie tief das Rechtsniveau in NRW gesunken ist, zeigt in beschämender Weise der Amoklauf der Lünener Justiz, die von der Staatsanwaltschaft Dortmund noch gedeckt wird. Petra Timmermann, die sich tapfer gegen den Vollstreckungsterror von ARD & ZDF wehrt und auf ihrer Website viel Aufklärungsarbeit leistet, musste schmerzlich erfahren, wie an ihr ein Exempel statuiert wurde um andere publizierende Rundfunkbeitragsgegner abzuschrecken.

 

Unmittelbar nach Bekanntwerden des GEZ-Überfalls auf ihre Wohnung im Sommer 2015 erstattete ich bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm eine offizielle Strafanzeige gegen die verantwortliche Amtsrichterin zu Lünen und weiteren Tatbeteiligten, das Ergebnis ist hier zu lesen:  Strafanzeige gegen Amtsrichterin



Es ist absurd und makaber zugleich, Petra Timmermann wurde am 09.Dezember 2015 beim Amtsgericht Lünen der Prozess gemacht, wegen beweiskräftiger Tonaufzeichnungen, die sie während der unbilligen Wohnungsdurchsuchung zu ihrem Schutz angefertigt hatte.

 

Wie Zeugen belegen, wurde sie vor Gericht wie eine Schwerverbrecherin behandelt, Prozessbeobachter vom Vorsitzenden mit Polizeimassnahmen bedroht, eine bei der Wohnungsdurchsuchung anwesende Polizeibeamtin begeht vorsätzlich eine Falschaussage.

 

Frau Timmermann hatte während der Verhandlung überhaupt keine Chance, ihre Verteidigung wahrzunehmen. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Das ist ein Inquisitionsgericht aus dem Mittelalter und hat mit einem ordentlichen Gerichtsverfahren nichts mehr gemein!



Nicht genug, nach Plünderung ihrer Konten und Ersparnisse wurde Petra Timmermann am 14.Dezember 2015 durch den Gerichtsvollzieher verhaftet und in die JVA Gelsenkirchen überführt.

 

Den Haftbefehl hat dieselbe Amtsrichterin erlassen! Grund ist ein spektakulärer Prozess vor dem Landgericht Köln wenige Wochen nach dem Überfall auf ihre Wohnung, wo sie wegen Namensnennung einer Beitragsservice-Mitarbeiterin (ohne Vornamen) im Dialoggefecht auf ihrer Website in Abwesenheit zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde. Warum gerade das Landgericht Köln als Prozessort gegen Frau Timmermann ausgewählt wurde, kann die vertretende Kölner Anwaltskanzkei der Klägerin am besten erklären.



Sicher ist die Namensnennung bezüglich des Persönlichkeitsrechts heikel, in diesem Fall muss allerdings präzise abgewogen werden, ob eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts überhaupt begründet ist! Eine objektive, juristische Prüfung steht noch aus, inwieweit die lückenlose Aufklärungsarbeit im öffentlichen Interesse als höher zu bewerten ist, als eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht, besonders dann, wenn es um die Aufklärung von Straftaten staatlich organisierter Kriminalität geht, was der Dortmund-Lünener Justizklüngel unzweifelhaft zu vereiteln versucht. Die Klägerin hat insofern keinen Schaden genommen, dass ihre private Identität preisgegeben wurde!



Der Verhaftungsgrund ist die hohe Geldstrafe und die Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft, die Frau Timmermann angesichts gebeugten Rechts nicht leisten konnte! Daraufhin wurde Frau Timmermann "mitgenommen".



Ich will das hier nur kurz anreissen, Frau Timmermann beklagte sich über unhygienische Zustände und Schikanen während ihres Knastaufenthalts in der JVA Gelsenkirchen. Um fleischloser Nahrung gerecht zu werden (sie ist Vegetarierin), wurde Frau Timmermann eine medizinisch-psychologische Untersuchung aufgedonnert!

 

Die schlimmen Haftbedingen, die bis zu sechs Monate andauern konnten, führten am dritten Tag zu einer VA. Die Amtsrichterin hatte expliziert verfügt, dass Frau Timmermann ihre Zeit absitzen muss, falls sie sich immer noch weigert, die VA abzugeben. Es wurde bei Frau Timmermann sehr viel seelischer Druck aufgebaut, dass die Abgabe der Vermögensauskunft als Auskunfts-Aussageerpressung zu bewerten ist, was nach StGB verfolgt werden muss!



Es ist einfach nur widerwärtig, wie mit Vorsatz die Existenz einer tapferen Bürgerin ruiniert wird. Das Vorgehen der Lünener Justiz hat das Geschmäckle einer Verfolgung unbescholtener Bürger nach Stasi Manier.

 

Frau Timmermann hat im Grunde genommen dasselbe erlebt, wie ehemalige DDR Bürger, die sich wegen Republikflucht bzw "kontrarevolutionärer Aktivitäten" verantworten mussten und allen Schikanen eines totalitären Regimes ausgesetzt waren. Die Botschaft ist klar, dem Rundfunkbeitrag entgeht keiner. Der generalstabsmässig organisierte Vollstreckungsterror hat jedoch in der Schlussakte seinen Preis!

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