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Kölner beantragen massenhaft Waffenschein

Nach Silvester: Kölner Polizei verzeichnet Antragsflut auf Kleinen Waffenschein. Ein Servicehinweis bei Facebook löste eine kontroverse Debatte über die Sicherheit in Deutschland aus.

 

Zurzeit registriert die Kölner Polizei ungewöhnlich viele Anträge auf den Kleinen Waffenschein (KWS) - er gilt etwa für Schreckschuss- oder Reizstoffwaffen. Die Anträge erreichten die Behörde nicht nur aus der Domstadt selbst, sondern auch aus dem Umland. Um der Antragsflut Herr zu werden, gab die Behörde per Facebook Hinweise, wie man den Schein bekommen kann. Dies löste dann seinerseits wieder heftige Reaktionen aus:

 

Es sei kein Wunder, dass sich die Leute bei der aktuellen Lage einen Kleinen Waffenschein besorgten, hieß es in einem Kommentar. "Traurig, aber wahr: Wir fühlen uns in unserem eigenen Land ohne Waffe nicht mehr sicher."

 

Um die Sicherheit der Jecken an Karneval zu gewährleisten, hat die Polizeiführung eine Dienstfreisperre verhängt. Auch Urlaube würden an den Karnevalstagen nur noch in besonderen Fällen genehmigt.

 

Facebook-Service Nachricht der Kölner Polizei:

Zur Zeit erreichen die Polizei Köln zahlreiche Anträge zur Erteilung eines kleinen Waffenscheines. Viele dieser Anträge werden von Bürgern und Bürgerinnen gestellt, die nicht in Köln oder Leverkusen wohnen. Die Polizei Köln macht darauf aufmerksam, dass Anträge auf einen Kleinen Waffenschein im Land Nordrhein-Westfalen bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde (Wohnort) einzureichen sind. Eine Antragstellung bei einer anderen als der Wohnortbehörde verzögert die Bearbeitung des Antrages.

Eine Übersicht der Polizeibehörden sowie die Erreichbarkeiten erhalten Sie auf der Internetseite http://www.polizei.nrw.de/
artikel__143.html

Kölner und Leverkusener Bürger und Bürgerinnen finden Informationen unter http://www.polizei.nrw.de/
koeln/artikel__883.html

Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Kommentare möchten wir darauf hinweisen, dass es lediglich darum geht, die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sachgebietes ZA 12 zu reduzieren, in dem Anträge bei der örtlich zuständigen Behörde gestellt werden und nicht generell bei der Polizei Köln.

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