Der Oberbürgermeister Tübingens (Grüne) erhöht den Druck auf Eigentümer leerer Häuser wegen der Flüchtlingskrise. Wer seine leerstehenden Immobilien nicht an die Stadt vermietet, dem drohen demnächst 50000 Euro Bußgeld. - Ähnliches gilt bereits in vielen Städten.
Raue Tüne des Grünen Oberbürgermeisters in Tübingen angesichts der angespannten Lage bei der Unterbringung von Flüchtlingen. OB Boris Palmer erhöht den Druck auf Eigentümer leerer Häuser und stellt ein Ultimatum. Wer seien Immobilien nicht rausrückt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50000 Euro.
Zuvor wurde darum gebeten, dass Hauseigentümer ihre Immobilien "freiwillig" der Stadt zur Verfügung stellen. Sollte der Rücklauf so schlecht wie bisher sein, "sieht die Verwaltung den Zeitpunkt für einen Kurswechsel gekommen", heißt es in einem Schreiben von Palmer an den Gemeinderat.
Die Verwaltung werde intern eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung vorbereiten, die dem Gemeinderat bei Bedarf sofort zugeleitet werden könne. "Sollte auf freiwilliger Basis kein Fortschritt mehr zu erzielen sein, benötigt die Verwaltung ein solches Instrument", erläuterte Palmer. Das "Schwäbische Tagblatt" hatte zuerst darüber berichtet.
Mehrere Städte setzen bereits auf ein Zweckentfremdungsverbot, um gegen Wohnungsknappheit vorzugehen. Dabei können Eigentümer mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden, wenn sie ihre Wohnungen grundlos länger als sechs Monate leer stehen lassen. Diese Regelung ist in Stuttgart seit Jahresanfang in Kraft, in Konstanz und Freiburg bereits länger.



