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Piraten kritisieren Abzocke bei unpünktlichen Steuererklärungen

Piraten kritisieren Verspätungszuschlag für unpünktliche Steuererklärungen. Nach dem geplanten Gesetz sollen Bürger für verspätete Einreichungen zahlen, die langen Bearbeitungszeiten bei den Finanzämtern bleiben jedoch unsanktioniert.



Nach dem von der Bundesregierung geplanten Steuermodernisierungsgesetz soll ab 2017 jeder, der seine Steuererklärung nicht rechtzeitig (in der Regel bis Ende Mai des Folgejahres) abgibt, für jeden Monat, der diese Frist überschreitet, einen Verspätungszuschlag von 25 Euro zahlen.



Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, hält die Einführung einer solchen Strafgebühr für keine sinnvolle Lösung, um das vorhandene Steuersystem zu verbessern:



»Statt solcher Sanktionsmöglichkeiten sollte das gesamte Steuersystem vereinfacht werden. Komplizierte Verfahren, unverständliche Formulare und Unmengen an Pflichtangaben führen nicht dazu, dass sich beim Bürger die Bereitschaft zu einer schnellen Abgabe der Steuererklärung erhöht. Stattdessen werden dann diejenigen bevorteilt, die es sich leisten können oder wollen, einen Steuerberater einzuschalten. Denn wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung für den Steuerpflichtigen erstellt, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember, sodass erst nach Ablauf dieses Datums Verspätungszuschläge erhoben werden könnten. Außerdem ist davon auszugehen, dass mehr Personen als bisher von der Möglichkeit Gebrauch machen würden, eine Fristverlängerung zu beantragen, Härtefallregelungen in Anspruch zu nehmen oder Widerspruch gegen Steuerbescheide einzulegen, um diesen Zusatzgebühren zu entgehen. Auch das führt zu mehr Verwaltungsaufwand bei den Steuerbehörden und trägt nicht zur angestrebten Verfahrensverkürzung bei.



Nach dem geplanten Gesetz sollen Bürger für verspätete Einreichungen zahlen, die langen Bearbeitungszeiten bei den Finanzämtern bleiben jedoch unsanktioniert.



Abgesehen davon können die Steuerbehörden auch heute schon säumigen Steuerpflichtigen Zwangsgelder oder Verspätungsaufschläge auferlegen. Dies ist allerdings kein Automatismus, wie ihn die Bundesregierung nun plant, sondern liegt im Ermessen der Behörden und soll nur bei Extremfällen zum Tragen kommen. Der Bundesfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Zuschläge, die den Charakter steuerlicher Sanktionen haben, nicht außer Verhältnis zur Schwere des Verstoßes des Steuerpflichtigen gegen seine Pflichten stehen dürfen. Ein Verspätungszuschlag darf nur bei besonderer Schwere der Umstände des Einzelfalls festgesetzt werden. Beides wäre bei der geplanten Pauschalgebühr nicht mehr der Fall«, so Stefan Körner abschließend.

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