Volksentscheidungen sind im Grundgesetz - mit Ausnahmen - zwar nicht vorgesehen, über den Umweg der Bundesländer ist eine solche Volksbefragung jedoch möglich. So könnte auch in Deutschland in einem Referendum über eine Mitgliedschaft in der EU stattfinden.
Von René Schneider
Noch glauben viele Deutsche, daß das „Dexit“-Referendum nicht möglich sei, weil ein Volksentscheid, ein Volksbegehren und eine Volksbefragung im Grundgesetz (GG) nur zur Neugliederung des Bundesgebietes sowie zur Annahme einer Verfassung vorgesehen sind (Artikel 29 Abs. 2 und 3 GG sowie des Artikel 146 GG), dieser Irrglaube ist aber falsch!
Richtigerweise erlauben die Verfassungen der einzelnen Bundesländer – unter jeweils eigenen Voraussetzungen1 – ein Volksbegehren, und dieses könnte sinngemäß lauten:
Die Landesregierung soll über den Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes auf den Weg bringen, wonach die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, gemäß Artikel 50 des „Lissabon-Vertrags“ aus der Europäischen Union (EU) auszutreten.
Ja. / Nein.
Leider ist die AfD eine EU-Partei und keine Anti-EU-Partei, sonst wäre das „Dexit“-Referendum längst bundesweit gestartet.
René Schneider: „Wir brauchen keine selbsternannte ‚Alternative für Deutschland’, sondern eine echte Alternative gegen die Diktatur der Brüsseler Spitzen!“



