Politiker und Staatsrechtler fordern Disziplinarverfahren gegen AfD-Politiker Höcke. Es geht um seine „populationsökologischen“ Aussagen - er sprach im November von einem „lebensbejahenden afrikanischen Ausbreitungstyp“.
Die frühere hessische Kultusministerin Nicola Beer (FDP) hat ein Disziplinarverfahren gegen den zurzeit beurlaubten Lehrer und jetzigen Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke gefordert. „Fest steht, dass der Lehrer Höcke rein rechtlich betrachtet auch während seiner Beurlaubung seine Dienstpflicht verletzen kann.“
Insbesondere Höckes „populationsökologischen“ Aussagen - er sprach im November vergangenen Jahres von einem „lebensbejahenden afrikanischen Ausbreitungstyp“ - und seine Theorien zum Islam seien „durchaus geeignet, um ein Disziplinarverfahren wegen der ‚Beeinträchtigung des Ansehens des Dienstherrn‘ einzuleiten“, sagte Beer dem Handelsblatt. „Sein Dienstherr hätte längst ein solches Disziplinarverfahren anstrengen sollen, an dessen Ende sogar seine Entlassung als Beamter stehen könnte“, fügte die Generalsekretärin der Bundes-FDP hinz u.
Ähnlich äußerte sich der SPD-Bundesvize Ralf Stegner. Es müsse „alles getan werden, um zu verhindern, dass dieser Mann jemals wieder pädagogische Verantwortung für junge Menschen übertragen bekommt. Das ist die Aufgabe der zuständigen Behörden in Hessen“, sagte Stegner dem Handelsblatt.
Aus Sicht des Speyrers Staatsrechtlers Joachim Wieland wecken Höckes Äußerungen „zumindest erhebliche Zweifel, ob er seine Pflicht, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und für sie einzutreten, nicht schuldhaft verletzt hat“.
Der Dienstherr müsse daher „prüfen, ob dieses Verhalten außerhalb des Dienstes nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt eines Oberstudienrats bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen“, sagte der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem Handelsblatt. Nur dann liege nach Paragraph 47 Absatz 1 Satz 2 Beamtenstatusgesetz ein Dienstvergehen vor.



