Bundeskanzleramt und der deutsche Verfassungsschutz sollen sich für den mutmaßlichen Steuerhinterzieher und Geheimdienstagenten Werner Mauss eingesetzt haben.
Das Bundeskanzleramt und der deutsche Verfassungsschutz sollen sich für den mutmaßlichen Steuerhinterzieher und Geheimdienstagenten Werner Mauss eingesetzt haben. Dies berichtet das Handelsblatt in seiner Montagausgabe. Mauss, der nach eigenen Abgaben seit vielen Jahren im Auftrag der Bundesregierung im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus tätig ist, muss sich ab morgen (Montag, 26.9.) vor dem Landgericht Bochum verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Bochum wirft ihm vor, 15 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Mauss bestreitet die Vorwürfe. Er habe diese Gelder nur treuhänderisch verwaltet, um damit geheime Missionen zu finanzieren. Sein privates Vermögen habe er stets ordnungsgemäß versteuert.
Bei ihren Ermittlungen stießen die Steuerfahndung Wuppertal und die Staatsanwaltschaft Bochum auf ein weitverzweigtes Netz aus Nummernkonten, Briefkastenfirmen und Stiftungen, das insgesamt 100 Millionen Euro umfassen soll. Die bevorzugte Bank von Mauss war die Schweizer UBS. Hier unterhielt Mauss Konten in Panama, auf den Bahamas und Luxemburg. Einzahlungen und Entnahmen in Millionenhöhe erfolgten in bar.
Nach Angaben eines UBS-Angestellten in Luxemburg verwies Mauss bei seiner mutmaßlichen Schwarzgeldwirtschaft auf die Rückendeckung zentraler Stellen der deutschen Politik. In einem Gesprächsvermerk heißt es, Mauss habe sich als Mann mit besonderen Privilegien vorgestellt. So könne er seine Bauprojekte problemlos mit unversteuertem Geld bezahlen. Sowohl der Verfassungsschutz als auch das Kanzleramt hätten sich bei Steuererklärungen bereits für ihn verwendet.
Auf Nachfrage des Handelsblattes, warum und wie genau diese Hilfe für Mauss aussah, antwortete ein Regierungssprecher: „Zu Fragen im Zusammenhang mit laufenden Gerichtsverfahren äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht öffentlich.“ Mauss Anwälte äußerten sich auf Nachfrage nicht. Die UBS lehnte eine Stellungnahme mit Hinweis auf das laufende Verfahren ab.



