Im Internet macht ein Bild die Runde, das Salafisten mit einer IS-Flagge vor dem Brandenburger Tor zeigt. Polizei und Behörden kuschen und sind nicht eingeschritten.

Auf Twitter schwirrt derzeit ein Bild herum, auf dem zu sehen ist, wie eine Gruppe Männer mit der „IS-Flagge“ vor dem Brandenburger Tor posieren.
Eine Userin fragt daraufhin das Bundesinnenministerium, ob es denn in Deutschland erlaubt ist, vor Mahnmalen (oder generell) mit einer IS Flagge zu posieren?
Das BMI antwortet:
Das Bundesinnenministerium kann also nicht bestätigen, dass es sich bei der Flagge um eine „IS-Flagge“ handelt? (Immerhin handelt es sich bei den Schriftzeichen um das islamische Glaubensbekenntnis, die Schahada)
Na…dann schauen Sie doch mal hier, hier und hier oder geben Sie bei Google in der Suche „Salafisten Solingen“ ein!
Weiter schreibt das BMI:
Ah…ok…das Bundesinnenministerium ist also für Salafisten, die nachweislich für den Islamischen Staat werben, nicht zuständig, obwohl der UN-Weltsicherheitsrat, die USA, Großbritannien und Deutschland die dschihadistisch-salafistische Gruppe als terroristische Vereinigung eingestuft hat?
In einem weiteren Tweet verweist das Bundesinnenministerium dann darauf hin, dass die Polizei für solche Dinge zuständig ist…
Das Bundesinnenministerium, das sich „die öffentliche Sicherheit“ auf ihre Fahnen schreibt, fühlt sich also für eine solche Aktion nicht verantwortlich und schiebt den „schwarzen Peter“ der Polizei zu?
Eine Weile später schaltet sich die Bundespolizei ein und schreibt:
Man soll also solche Bilder nicht über soziale Netzwerke teilen, sondern der Polizei melden?
Doch was passiert dann? Nimmt die Polizei denn überhaupt Ermittlungen auf oder landet das Bild womöglich in der Ablage „P“, weil die Personen auf dem Bild nicht zu ermitteln sind?
Als vor einiger Zeit die „Identitäre Bewegung“ das Brandenburger Tor besetzte, war ganz Berlin und die Medien in hellem Aufruhr.








