Die Bundesregierung darf das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen.
Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen. Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden.
Die Bundesregierung muss aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Abkommen trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskäme. Nur dann hat die Bundesregierung grünes Licht.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat sich zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht gezeigt, wonach der Bundesregierung unter Auflagen erlaubt wird, einer vorläufigen Anwendung des umstrittenen Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Ceta) bei einem Treffen der EU-Handelsminister am 18. Oktober zuzustimmen.
Die gestellten Auflagen würden "selbstverständlich erfüllt" werden, zum Teil seien sie schon erfüllt worden, sagte Gabriel am Donnerstag in Berlin. Er wiederholte seine Aussage, dass er glaube, viele Kritiker würden Ceta mit dem "viel schlechteren" TTIP verwechseln. Karlsruhe hatte unter anderem die Auflage erteilt, dass die Möglichkeit eines späteren Ausstieges Deutschlands aus dem Abkommen sichergestellt werden müsse.



