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GEZ: Kein Knast mehr bei Zahlungsverweigerung

Neue Hoffnung für Millionen GEZ-Verweigerer: Die ARD-Anstalt RBB gab bekannt, dass niemand mehr ins Gefängnis muss, wenn die ARD-ZDF-Zwangsgebühren verweigert werden.

 

Der Fall Kathrin Weihruch aus Brandenburg ging mittlerweile durch die Medien. Der alleinerziehenden Mutter drohte ein Haftbefehl, weil sie den ARD-ZDF-Beitragsservice nicht zahlte.

Nun rudert die verantwortliche ARD-Anstalt RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) zurück:"Niemand muss ins Gefängnis, weil er die Zahlung der Rundfunkbeiträge verweigert", versicherte ein RBB-Sprecher gegenüber dem Berliner Tagesspiegel.

Neue Hoffnung also für Millionen GEZ-Verweigerer? Es bleibt abzuwarten, ob es sich hier nur um einen einzelnen "Gnaden-Fall" handelt. Der Fall Weihrauch ging schließlich groß  durch die Presse. Ohne diesen Rückhalt wäre die Sache möglicherweise anders ausgegangen.

Auch eine Kontopfändung bei Kathrin Weihruch war laut dem Direktor des Zuständigen Amtes erfolglos. Damit seien die Möglichkeiten des Amtes erschöpft, den Betrag einzutreiben.

Damit fühlt sich nun anscheinend niemand mehr zuständig für die Angelegenheit. "Es ist natürlich ein Problem, wenn die Beitragspflicht nicht mehr durchgesetzt werden kann", sagte ein Sprecher. Er selbst weiß nicht, wie es nun weitergehe, durch die Rückgabe des Schuldentitels liege nun wieder alles beim rbb.

Dieser teilte dem Tagesspiegel am Freitag mit, man könne sich zum konkreten Fall nicht äußern. Nur so viel: "Wenn eine Forderung derzeit nicht realisierbar sein sollte, bleibt sie im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen bestehen."

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