300 Euro Bußgeld weil ein Schüler einen Moschee-Besuch verweigerte - der Fall sorgte für Empörung im Internet. Nicht so beim NDR, welcher nun über den Fall berichtete. Dort werden die Behörden in Schutz genommen. Nun ist sogar die Staatsanwaltschaft eingeschaltet - gegen die Eltern.
Bußgeld-Bescheid an die Eltern
In Rendsburg (Schleswig-Holstein) machte eine Erdkundeklasse einen Ausflug in eine Moschee. Thema laut Lehrplan: „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“. Die Eltern eines Schülers lehnten das ab. Nach einer Anzeige der Schulleitung drohen nun 300 Euro Bußgeld und ein Zwangs-Moschee-Besuch. (MMnews berichtete)
Die Eltern und das Kind gehören keiner Glaubensgemeinschaft an und vertreten die Auffassung, daß man niemanden gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaues zwingen kann. Die Schulleiterin hatte die Eltern darauf angezeigt und der Landrat hat zwei Bußgeldbescheide (einen gegen die Mutter und einen gegen den Vater) verfügt, weil das Kind an der „Informationsveranstaltung“ in der Moschee nicht teilnahm und zu Hause blieb.
NDR nimmt Behörden in Schutz
Nun nahm sich auch der NDR des Themas an und kann bei der Angelegenheit nichts Anstößiges finden. In einem ausführlichen Interview darf die Schulleiterin ihre Meinung kundtun. (Filmbeitrag HIER)
Schulleiterin Fritzsche beruft sich auf die Schulpflicht und verweist auf das Schulgesetz. Demnach handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig nicht dafür sorgt, dass der Schüler am Unterricht teilnimmt. "Die Themen des Unterrichts legen nicht wir fest, sondern das Land Schleswig-Holstein. Es obliegt nicht der Entscheidungsfreiheit der Eltern, zu sagen: Das soll mein Kind lernen, aber das nicht".
Was aber das Thema: „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ in einer Moschee zu suchen hat, dazu machte die Schulleiterin keine Angaben. Unterschlagen wurde in dem Filmbeitrag auch, dass das islamische Gotteshaus im Norden laut Verfassungsschutz sogar im Verdacht steht, islamistischen Terrorismus zu befördern. (Siehe PDF unten)
Der Hammer: Der NDR befragte auch den Anwalt der betroffenen Eltern ausführlich. Doch davon ist in dem Filmbeitrag nichts zu sehen. Stattdessen kramte die Anstalt uralte Filmaufnahmen hervor, die den Anwalt auf einer Pegida-Veranstaltung zeigen. Außerdem sei er angeblich mal Mitglied der AfD gewesen.
Was das mit der grungesetzlich garantierten Religionsfreiheit zu tun hat, ließ der NDR offen. Stattdessen verkündet der Staatssender mit erhobenen Zeigefinger eine weitere Eskalation des Falles: Nun verfolgt die Staatsanwaltschaft die Eltern.
Was sich der NDR hier leistet ist ein besonders krasser Fall von einseitiger Berichterstattung. Anwalt Alexander Heumann ist empört:
"Der – gesetzlich zur ´Neutralität´ verpflichtete – öffentl.-rechtliche Rundfunk ist offensichtlich nach wie vor nicht an Erkenntnisgewinn, sondern an Propaganda und Indoktrination interessiert.
Nichts, aber auch gar nichts gelernt in den letzten Jahren! An Argumenten bringt er wie (fast) immer nur solche der jeweils ´genehmen´ Seite des Konflikts (also vorliegend nicht meine).
Stattdessen wird ein Video-Ausschnitt von Dezember 2014 eingeblendet, in dem ich als Redner vor dem Landtag NRW bei DÜGIDA rufe: „Wir sind das Volk!“ … Wozu gebe ich dem NDR – aktuell – ein ausführliches schriftliches Interview, wenn bei denen NICHTS hängenbleibt und ich meine juristischen Argumente genauso gut einer vollgeschissenen Toilette hätte darlegen können."
Nach dem Einspruch der Eltern wird der Fall demnächst wohl vor dem Amtsgericht verhandelt.
Ausführlich als PDF: http://heumanns-brille.de.pdf




