Eine Zahnarzthelferin aus Stuttgart erhielt bei einer Bewerbung eine Absage wegen Vollverschleierung. Politik und und Medien sind empört. Dem Zahnarzt droht nun eine Entschädigungszahlung.
Die perfekte Zahnarzt-Helferin
Dass Burka-Trägerinnen schlechtere Chancen auf ihren Traumjob haben, hat eine groß angelegte Studie kürzlich gezeigt - doch nur selten geben Arbeitgeber dies auch offen zu. Anders bei einer Zahnarzthelferin in Stuttgart: Sie hat es nun schwarz auf weiß, dass sie mit ihrer Verschleierung nicht erwünscht ist.
Die erfahrene Zahnarzthelferin habe auf ihre Bewerbung hin eine eindeutige E-Mail bekommen, berichtet ihr Anwalt Bülent Döger. Darin heiße es: "Wir stellen keine Burka-Trägerinnen ein und verstehen auch nicht, wie Bewerberinnen sich diese Toleranz vorstellen können."
Gegen diese Absage will Döger beim Arbeitsgericht nun Klage auf Entschädigung einreichen. Der Jurist beruft sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der Stuttgarter Zahnarzt hat sich inzwischen auf seiner Webseite entschuldigt: Er habe die Bewerberin mit einer "unzureichenden und völlig falschen Formulierung abgewiesen", schrieb er. "Meine Formulierungen waren einfach dumm und unpassend. Ich kann nur hoffen, dass meine Entschuldigung angenommen wird." Politisch stehe er "weit weg von AFD und Neonazis".



