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D haftet für EU-Pleitebanken

Nach dem Brüssel's Willen soll grundsätzlich nicht mehr als ein Viertel der nationalen Einlagensicherungsmittel EU-weit zur Verfügung stehen, um Einleger auszahlen zu können. - Dies ändert nichts daran, dass deutsche Banken letztlich für Schieflagen andernorts haften sollen.

 

Börsen-Zeitung: Fortschritt durch Rückschritt, Kommentar zur europäischen Einlagensicherung von Bernd Neubacher

Zwei Jahre nach Beginn der europäischen Bankenaufsicht und knapp ein Jahr nach Start der Bankenabwicklungsbehörde für Euroland kommt Bewegung in die Debatte um eine einheitliche Einlagensicherung. Dafür wird der Kompromissvorschlag sorgen, welchen die zuständige Berichterstatterin im EU-Parlament, Esther de Lange (EVP), am Donnerstag präsentieren dürfte.

 

Wie das 58 Seiten starke Papier zeigt, soll es mit der Harmonisierung vorangehen, indem es erst einmal zurückgeht: Von einer kompletten Vergemeinschaftung der Haftung, wie sie der EU-Kommission vorschwebt, ist nicht mehr die Rede.

 

Nun soll grundsätzlich nicht mehr als ein Viertel der nationalen Einlagensicherungsmittel EU-weit zur Verfügung stehen, um Einleger auszahlen zu können. Dies ändert zwar nichts daran, dass auch nach de Langes Plan Banken hierzulande letztlich für Schieflagen andernorts haften sollen, wenn der Entschädigungsfall dort nur groß genug und der nationale Sicherungstopf jenseits der Landesgrenzen aufgebraucht ist. Diese Vergemeinschaftung setzt aber deutlich später ein als von der Kommission favorisiert.

 

In einer Phase der europaweit erodierenden Rechtssicherheit ist dies für Deutschlands Bankensektor mit seinen relativ komfortabel ausgestatteten Sicherungstöpfen ein nicht zu unterschätzendes Zugeständnis. Eine andere Variante, so viel darf man festhalten, hätte allerdings auch kaum Aussichten auf Erfolg in einer Zeit, in der nicht einmal mehr sicher scheint, welche Staaten die Währungsunion noch umfassen wird, wenn die Sicherungstöpfe im Jahr 2024 angespart sein sollen.

 

Schon vor dem Brexit-Votum hatte man bei EU-Beamten gemeint, sich Lügen über die künftige Einlagensicherung erlauben zu können, wenn es nur dabei zu helfen schien, den Widerstand gegen eine Vergemeinschaftung in Deutschland zu perforieren, und zwar mit der Behauptung, Sparkassen und Volksbanken erhielten die Chance, bei der Vergemeinschaftung nicht mitzumachen.

 

Das Kompromissangebot aus dem Parlament kann der Debatte vor diesem Hintergrund Schärfe nehmen und auf beiden Seiten Einsicht ins Unvermeidliche fördern: Deutschlands Banken ist sehr wohl klar, dass zur Bankenunion nach einheitlicher Aufsicht und Abwicklung auf Sicht ein gemeinsamer Sparerschutz gehört. Zumindest das Parlament erkennt nun aber auch an, dass dies in Reinform bis auf Weiteres nicht realisierbar ist. Mehr Vergemeinschaftung ist derzeit schlicht nicht drin. Dies zu erkennen, ist allerdings ein Fortschritt.

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