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GEZ-Vollstreckung: Behörden verbieten Veröffentlichung im Internet

Millionen weigern sich, die TV-Zwangsgebühr zu zahlen. Unzählige Zwangsvollstreckungsverfahren sind anhängig. Nun greifen Behörden zu einem rabiaten Mittel, um Proteste zu unterdrücken: Sie verbieten die Veröffentlichung der Drohbriefe im Internet.

 

Ein Fall aus Saalfeld / Thüringen:

 

Die Zahl der Mahnungen, die der Beitragsservice verschicken muss, steigt weiter massiv, ebenso wie die nur noch absurd zu nennende Zahl der Zwangsvollstreckungen des Rundfunkbeitrags.

 

Die örtlichen Vollstreckungsbehörden sind von der Vollstreckungswut der Rundfunkanstalten überlastet und zunehmend unwillig, den Wahnsinn weiter mitzumachen. Der Beitragsservice muss deshalb bereits seine Vollstreckungsersuchen rationieren.

 

Sage und schreibe 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen brachte der Beitragsservice 2015 auf den Weg. Das ist nochmal eine halbe Million mehr als 2014 und doppelt so viel wie 2013 und in den Jahren zuvor.

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Mehr als jeder 30. Beitragspflichtige wurde in nur einem Jahr mit Vollstreckungsmaßnahmen überzogen. Da der Rundfunk keine eigenen Vollstreckungsbeamten hat, ist er auf Amtshilfe angewiesen, etwa der Kommunen.

ARD ZDF Gebühren-Terror: die schlimmsten Fälle
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