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Flüchtling auf Hochzeitreise in Heimat

Auf Anfrage der AfD in Sachsen zum Thema „Syrische Asylbewerber  auf Heimaturlaub“ gab es angeblich keine Erkenntnisse. Jedoch gab es ein Pakistani, der zur Hochzeit in die Heimat flog, aus der er angeblich flüchtete.

 

Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drs.: 6/7003) zum Thema „Syrische Asylbewerber  auf Heimaturlaub“ musste die Staatsregierung nun einräumen, dass ihr dazu „keine Erkenntnisse“ vorliegen.
 
Dazu erklärt der sicherheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Carsten Hütter:
 
„Deutsche Medien berichteten wiederholt, darüber, dass Asylbewerber aus angeblichen Kriegsgebieten in die Heimat fliegen, um dort Urlaub zu machen. Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 4 des Aufenthaltsgesetzes kann der Aufenthaltstitel des Ausländers widerrufen werden, wenn seine Anerkennung als Asylberechtigter oder seine Rechtsstellung als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigter erlischt oder unwirksam wird.

 

In einer weiteren Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drs.: 6/6541) räumte die Staatsregierung ein, dass ihr „lediglich von einem Fall berichtet“ wurde, „in dem ein abgelehnter Asylbewerber aus Pakistan kurzzeitig zum Zweck der Eheschließung in sein Heimatland reiste.“
 
Die komplett fehlgeleitete Politik der CDU-Kanzlerin im Verbund mit der sächsischen CDU, hat diese grotesken Zustände möglich gemacht. Es gibt keine Grenzkontrollen, so dass angeblich traumatisierte ‚Kriegsflüchtlinge‘, die angegeben haben, Folter, Verfolgung und Tod entronnen zu sein, in Deutschland ein- und ausreisen, um mal eben in der Heimat ein Hochzeitsfest zu feiern oder sich von den Strapazen in sächsischen Asylunterkünften zu erholen.

Dafür kassieren sie hier dann auch noch Gelder, die von sächsischen Bürgern erwirtschaftet wurden und bei nötigen Investitionen in Infrastruktur oder Sozialleistungen fehlen. Es hat nichts, aber auch gar nichts mit vernunftgesteuertem Verhalten zu tun, was die ideologischen Protagonisten des gutmenschlichen Narrensaums hier veranstalten.“    
 

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