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Merkel: Anzeige wegen Beihilfe zum Mord

Ein Jurist aus Münster hat Anzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel erstattet wegen Verdacht auf  Beihilfe zu Vergewaltigung und Mord. Es geht um den Fall Freiburg.

 

Anzeige von René Schneider, Auszug:

 

In dem Ermittlungsverfahren gegen Herrn Hussein Khavari ,

 

afghanischer Staatsangehöriger, zur Zeit in U-Haft


wegen des Verdachtes auf Vergewaltigung und Mord zum Nachteil der Geschädigten Frau stud. med. Maria Ladenburger (* 6. Dezember 1996, + 16. Oktober 2016)


erstatte ich hiermit

Anzeige gegen

die Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel, (* 17. Juli 1954 in Hamburg als Angela Dorothea Kasner), Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin,


–Beschuldigte –


wegen 
des Verdachts auf Beihilfe gemäß § 27 StGB.

 


Zur Sach- und Rechtslage:


A. Sachverhalt.
Die Beschuldigte ist Kraft Amtes verantwortlich für die sogenannte „Flüchtlingspolitik“ der Bundesregierung, insbesondere ist die Beschuldigte dafür verantwortlich, daß schon mehr als zwei Millionen selbsternannte „Flüchtlinge“ ohne Visa und größtenteils völlig unkontrolliert und illegal in das Bundesgebiet einreisen konnten. Das ist allgemein bekannt.


Die zur Inhaftierung führenden Tatbestände konnte der mutmaßlich illegal nach Deutschland eingereiste Hauptverdächtige nur verwirklichen, weil die Beschuldigte Merkel spätestens im September 2015 ein „Regime der Rechtlosigkeit“ aufbaute und millionenfach illegale Einwanderer als ihre „Gäste“ nach Deutschland lockte.
Hätte nicht dieses „Regime der Rechtlosigkeit“ die deutsche Staatsgrenze auch für den mutmaßlich illegal eingereisten Hauptverdächtigen geöffnet, wäre die Geschädigte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vergewaltigt und ermordet worden.


Selbsternannte „Flüchtlinge“ werden im Volksmund als „Merkels Gäste“ bezeichnet, weil sie sich selbst teilweise so bezeichnen, und weil die Beschuldigte Merkel mehr als alle anderen Mitglieder ihrer Regierung für die illegale Masseneinwanderung aus den Armutsländern in Afrika und Asien – und aus sicheren Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie aus anderen sicheren Herkunftsländern – persönlich verantwortlich ist.


Die Beschuldigte Merkel hat gemäß Artikel 20 Abs. 3 GG die hauptberufliche Aufgabe und die oberste Pflicht, nach „Gesetz und Recht“ die verfassungsmäßige Ordnung des deutschen Rechtsstaates gegen die illegale Masseneinwanderung zu verteidigen.

 

Der vollständige Wortlaut der Anzeige als PDF:
www.Institut-fuer-Asylrecht.de/26892.pdf


 

Zum Thema: Mutmaßlicher Mörder von Maria L. aus Freiburg soll vorbestrafter Gewalttäter sein.

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