Bargeld ist das einzige gesetzliche Zahlngsmittel. Doch das Finanzamt lehnt Bares ab. n-tv Telebörse-Legende Raimund Brichta mit einem Selbstversuch, seine Steuerschulden in bar zu begleichen. Bisher vergeblich.
Von Raimund Brichta
Iranische Behörden haben ein unverkrampftes Verhältnis zum Bargeld. Letztes Frühjar akzeptierte die Regierung in Teheran ein Frachtflugzeug voller Paletten mit Euroscheinen und Schweizer Franken im Wert von 400 Millionen Dollar - mit freundlichen Grüßen der Regierung aus Washington, die damit alte iranische Forderungen beglich.
Deutsche Behörden haben dagegen ein äußerst verkrampftes Verhältnis zum Bargeld. Seit über einem Jahr biete ich meinem Finanzamt Euroscheine an wie Sauerbier, aber die Beamten verschmähen meine Banknoten. Das verstehe ich nicht. Schließlich würde ich das Geld nicht palettenweise vor der Finanzkasse abladen, sondern käme bloß mit ein paar sorgfältig vorsortierten Scheinen, die sehr rasch nachzuzählen wären.
Aber nun sind der Worte darüber genug gewechselt. Ich gehe vor Gericht, um zu erreichen, dass sich mein Finanzamt wenigstens an die Abgabenordnung hält. Denn laut AO - das ist eine Art Steuergrundgesetz - sollen Finanzämter eine Bank oder Sparkasse dazu ermächtigen, Bargeld für sie anzunehmen, wenn sie das selbst nicht mehr tun. Bis jetzt ist es mir aber nur in einem Ausnahmefall gelungen, Bares fürs Finanzamt bei der örtlichen Sparkasse loszuwerden. Andere Versuche scheiterten, und das soll sich mit Hilfe des Gerichts jetzt ändern.
Als Anwalt vertritt mich dabei Carlos Alexander Gebauer, der einst als Strafverteidiger der RTL-Gerichtsshow bekannt wurde. Und ja, er hat nicht nur schauspielerisches Talent, sondern er ist auch äußerst versiert in geldrechtlichen Angelegenheiten. Deshalb lässt sich von ihm mein Kollege Norbert Häring in seinem Bargeldrechtsstreit um die Rundfunkgebühr ebenfalls vertreten.
Gerade erst hat Herr Gebauer von der Bundesbank eine aktuelle Stellungnahme eingeholt, die er in unserer Klageschrift zitiert. Demnach kann "niemand die Annahme von Euro-Banknoten und -Münzen zur Erfüllung einer Verbindlichkeit ablehnen, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden". Welche Nachteile das sind, erklärt die Bundesbank auch: "Lehnt ein Gläubiger die ihm ordnungsgemäß zur Erfüllung angebotenen gesetzlichen Zahlungsmittel ab, gerät er in Annahme- oder Gläubigerverzug."
Im Klartext: Solange das Finanzamt meine Scheine nicht nimmt, kriegt es das Geld nicht. Hätten etwa die Iraner den Flieger mit den Paletten zurückgeschickt, würden sie heute noch auf die Millionen warten. Das ist doch eigentlich ganz einfach.
Gefühlte Wahrheit im Bargeldstreit
Immer wenn das Modewort des Jahres "postfaktisch" fällt, werden auch die üblichen Verdächtigen genannt: Donald Trump, Wladimir Putin, Brexit- oder Pegida-Anhänger gelten als typische Quellen postfaktischer Ergüsse. Das Phänomen ist aber weiter verbreitet, als man denkt. Auch Finanzbeamte, Sparkässler und Richter scheinen gefühlte Wahrheiten wichtiger zu nehmen als Tatsachen, wie die neue Episode meines Bargeldstreits mit dem Finanzamt zeigt.
Zuerst eine Erfolgsmeldung: Meine Hartnäckigkeit hat das Finanzamt immerhin dazu gebracht, der örtlichen Sparkasse einen Dreizeiler zu schreiben. Damit soll die Sparkasse "ermächtigt" werden, Bareinzahlungen für das Finanzamt von Leuten wie mir anzunehmen - so wie es die Abgabenordnung vorsieht. Das Schreiben ging im Juni dieses Jahres raus. Dumm ist nur, dass mir die Finanzbeamten schon im vergangenen Jahr mitgeteilt hatten, eine solche Ermächtigung sei längst erteilt. Dies kann also nur eine gefühlte Wahrheit gewesen sein.
Dumm ist auch, dass selbst die Ermächtigung nur eine gefühlte ist. Die Sparkässler ignorieren sie nämlich. Als ich neulich mit einem Bündel Geldscheinen auftauchte, beschied mir der Filialleiter, die Ermächtigung sei bloß eine "einseitige Willenserklärung" des Finanzamts, an die man sich nicht gebunden fühle. "Wir haben unsere eigene Arbeitsanweisung und die sieht eben vor, dass Bareinzahlungen über tausend Euro auf andere Konten als das eigene nicht möglich sind." Basta!"
Diese "Arbeitsanweisung" kannte ich schon aus früheren Anläufen. Deshalb brach ich auch diesen Bargeldversuch resigniert ab. Und stelle jetzt die zentrale Frage: Was ist eine Ermächtigung wert, die vom Ermächtigten ignoriert wird? Nichts.
Ich könnte noch auf die Weisheit deutscher Richter setzen und hoffen, dass in meiner laufenden Klage gegen das Finanzamt endlich ein Machtwort zu meinen Gunsten gesprochen wird. So naiv bin ich aber nicht, weil Richter an einem anderen Gericht längst entschieden haben, dass eine gefühlte Ermächtigung vollkommen ausreicht. Im Beschluss dieser Richter heißt es sinngemäß, wenn das Finanzamt ein solches Schreiben verschickt, hat es seine Schuldigkeit getan. Es muss nicht dafür sorgen, dass die Ermächtigung auch umgesetzt wird.
So werde ich das Gefühl nicht los, postfaktisch an der Nase herumgeführt zu werden



