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Nach Berlin: Anzeige gegen Merkel, Maiziere wg. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

Ein Jurist aus Münster erstattete heute Anzeige beim Generalbundesanwalt gegen Merkel und de Maizière wegen wegen des Verdachts auf Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zum Mord und Beihilfe zur Körperverletzung.

 

Anzeige von René Schneider, Auszug:

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt!

 

Hiermit erstatte ich


Anzeige


gegen
die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Dorothea Merkel, (* 17. Juli 1954 in Hamburg als Angela Dorothea Kasner), Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin,
– Beschuldigte –


den Bundesminister des Innern Herrn Karl Ernst Thomas de Maizière (* 21. Januar 1954 in Bonn), Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin,
– Beschuldigter –


wegen
des Verdachts auf U n t e r s t ü t z u n g einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 5 Satz 1 StGB i. V. m. § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB) in Tateinheit mit Beihilfe zum Mord (§§ 27, 211 StGB) in 12 Fällen, Beihilfe zum Mordversuch (§§ 23, 27, 211 StGB) in mindestens 48 Fällen und Beihilfe zur Körperverletzung (§§ 23, 27, 223 ff. StGB) in mindestens 48 Fällen.



Nach alledem ergibt eine Gesamtschau und Abwägung aller Aspekte, daß der Beschuldigten Merkel ihre verfassungsfeindliche „Flüchtlingspolitik“ so wichtig ist, daß sie darüber alle Gefahren, welche mit der unkontrollierten Einwanderung verbrecherischer Elemente in unbekannt hoher Vielzahl verbunden sind, und die der Beschuldigten „egal“ (!) sind, gegen jede Vernunft vollständig ausgeblendet hat.


Die Beschuldigte Merkel handelt nicht „bewußt fahrlässig“, sondern „bedingt vorsätzlich“, und das hatte sie schon am 15. September 2015 angekündigt: „Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn wir jetzt anfangen, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mein Land.“


Angesichts der unübersehbaren Terrorgefahr, die sich in den Jahren 2015 und 2016 schon zu oft in Paris, Nizza – vielen anderen Orten – und zuletzt in Berlin verwirklich hat, sind die Beschuldigten Merkel und de Maizière nicht nur „politisch verantwortlich“ für die Taten von „Merkels Gästen“, sondern als deren Gehilfen bei Straftaten und Unterstützer bei Terrortaten wegen aller in Betracht kommenden Delikte juristisch zu verfolgen!

Vollständige Anzeige als PDF: www.Institut-fuer-Asylrecht.de

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