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VW: noch mehr Schmu wegen CO2?

Im Zuge des Abgasskandals rollen auf den Autobauer Volkswagen neue Vorwürfe zu. Es sei "unklar, inwieweit die getesteten Pkw tatsächlich den Serienmodellen entsprechen, die an die Händler au...

Im Zuge des Abgasskandals rollen auf den Autobauer Volkswagen neue Vorwürfe zu. Es sei "unklar, inwieweit die getesteten Pkw tatsächlich den Serienmodellen entsprechen, die an die Händler ausgeliefert werden", schreibt die Berliner Zeitung in ihrer Samstagausgabe unter Berufung auf interne Unterlagen.

Im November 2015 verhandelte der Volkswagen-Konzern demnach mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) über ein Konzept zur "Neuermittlung von CO2-Emissionswerten bei Fahrzeugen des VW-Konzerns". Offenbar gab es in der Behörde massive Zweifel, ob die Test-Fahrzeuge den Autos entsprechen, die in die Autohäuser kommen.

In einer E-Mail des KBA an Volkswagen heißt es: Bei den für die Prüfungen ausgewählten Fahrzeugen "hat VW eine Erklärung abzugeben, dass sie dem Serienstand entsprechen und in keiner Weise verändert wurden".

Ferner wird in dem Schreiben ein neues Kontrollverfahren erläutert: "Wegen der Unsicherheit, ob bei allen Typprüfungen hinsichtlich der CO2-Emissionen immer Serienfahrzeuge verwendet wurden und der TD (Technische Dienst) frei in der Ermittlung seiner Ergebnisse war, wird das KBA bei Fahrzeugen stichprobenartig Entnahmen durchführen und einen anderen TD mit der Prüfung beauftragen."

Umweltschützer vermuten schon länger, dass Volkswagen und andere Hersteller speziell präparierte Prototypen testen lassen, deren Abgasreinigungssysteme möglicherweise sogar von spezieller Software gesteuert werden, die in den Serienmodellen gar nicht zum Einsatz kommt.

Das KBA habe jahrelang "Autos anscheinend typengenehmigt, ohne zu wissen, ob es sich bei den Testfahrzeugen überhaupt um Serienfahrzeuge handelte", sagte Oliver Krischer, Fraktionsvize der Bundestags-Grünen, der Berliner Zeitung.

Damit habe die Behörde "dem Tricksen und Betrügen Tür und Tor geöffnet". Volkswagen äußerte sich auf Anfrage bis zum Freitagnachmittag zu dem Fall nicht. Dasselbe gilt für das dem KBA übergeordnete Bundesverkehrsministerium.

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