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Wie Sie ganz einfach die Quellensteuer vermeiden!

Liebe Leser,

es ist wichtig, dass Sie Ihr Depot breit gestreut aufstellen. Dazu gehören auch ausländische Aktien. Doch viele Anleger kaufen ausländische Aktien nur aufgrund der hohen Dividendenrenditen und berücksichtigen dabei nicht, dass Quellensteuer fällig wird. Obendrein langt noch der deutsche Fiskus mit 25% Abgeltungsteuer zu, so dass unter dem Strich die Dividendenrendite schmilzt. Es gibt aber Möglichkeiten, dass Sie nicht zu viel „vom Kuchen“ abgeben müssen.

Quellensteuer bei ausländischen Dividendenzahlungen

Fast alle Staaten erheben bei Dividendenzahlungen von nationalen Unternehmen eine Steuer, die sogenannte Quellensteuer. Erst dann fließt der Betrag in die ausländischen Depots. Hier in Deutschland muss die depotführende Bank erneut eine Steuer in Höhe von 25% erheben und an den Fiskus abführen.

Um diese zweifache Belastung zu mildern, hat Deutschland mit mehr als 80 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Hierin steht auch geschrieben, mit wie viel Prozent die Auslandsabgabe auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden kann. In den meisten Fällen sind es 15%.

Der Steuersatz variiert je nach Land

Doch einige Staaten behalten mehr Quellensteuer ein, als in Deutschland angerechnet wird. Die Schweiz greift mit 35% zu, Österreich mit 25%. Als Anleger können Sie in diesen Fällen einen Antrag stellen und den nicht angerechneten Steueranteil direkt vom Quellensteuerstaat zurückfordern. Als unkompliziert und vorbildlich gilt das Verfahren mit der Schweiz und mit Österreich.

Schwieriger wird es in Italien: Die Rückerstattung kann unter Umständen viele Monate dauern. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt online eine umfangreiche Liste bereit (www.bzst.de Stichwort „Steuern International“ und „Ausländische Quellensteuer“). Ebenfalls auf dieser Internetseite finden Sie Erstattungsanträge und die Adressen der ausländischen Finanzbehörden. Beachten Sie aber, dass es Fristen gibt, die eingehalten werden müssen.

Ihre Depotbank kann Ihnen helfen

Wer sich nicht selbst darum kümmern möchte, kann auch die Hilfe der Depotbank in Anspruch nehmen. Für eine Gebühr von etwa 30 bis 40 € je Dividendentitel helfen die Banken bei der Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern.

Aber auch Ihr Steuerberater kann Ihnen behilflich sein. Ein Beispiel wie Sie die Rückerstattung der Quellensteuer berechnen: Sie erzielen in der Schweiz Dividenden in Höhe von 2.500 €. Davon behält die Schweiz zunächst 35%, also 875 € ein. Den Rückerstattungsantrag (zu finden unter www.bzst.de Stichwort „Ausländische Quellensteuer“) schicken Sie an die Schweizer Steuerverwaltung.

Der Schweizer Quellensteuerabzug nach DBA beträgt (15% von 2.500 €) 375 €. Die Erstattung nach Antrag in der Schweiz beträgt 500 € (20% von 2.500 €). Der deutsche Fiskus rechnet wie folgt: 625 € (25% von 2.500 €) abzüglich Anrechnung der Schweizer Steuer in Höhe von 375 € (15% von 2.500 €). Es wurden 250 € Abgeltungsteuer realisiert, das entspricht 10% von 2.500 €. Die Gesamtsteuerbelastung: 625 € (15% Schweiz plus 10% Deutschland = 25%).

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