AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Neues zu 2G Energy, German Startups Group und Rocket Internet

Liebe Leser,

zu 2G Energy ist ein neuer Analystenkommentar erschienen, der nicht nur die enttäuschende EBIT-Marge thematisiert, sondern auf weitere mögliche Schwierigkeiten aufmerksam macht. Sowohl German Startups als auch Rocket Internet haben für ihre kommende Hauptversammlung interessante Tagesordnungspunkte vorgesehen, die derzeit für viel Gesprächsstoff am Markt sorgen.

2G Energy muss noch nicht die Flinte ins Korn werfen

Das Analysehaus First Berlin Equity Research hat eine neue Studie zu 2G Energy veröffentlicht. Zentrales Thema war die enttäuschende EBIT-Marge, die ich bereits in einem anderen Artikel thematisiert habe. Deshalb zunächst nur zur Schlussfolgerung, die Analyst Karsten von Blumenthal zog: Er senkte sein bisheriges Kursziel von 26,10 auf 24 Euro ab und stufte die Aktie von „Kaufen“ auf „Hinzufügen“ herab.

Zudem wies von Blumenthal darauf hin, dass es in der deutschen Politik zunehmend an der Unterstützung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mangele und sich der Wettbewerb verschärft habe. Mit anderen Worten: Das Wachstum ist begrenzt, wenn es 2G Energy nicht gelingt, sich weitere Absatzmärkte im Ausland zu erobern.
Allerdings stellte von Blumenthal positiv heraus, dass 2G Energy über einen exzellenten Auftragsbestand, eine „sehr starke Bilanz“ und ein technologisch ausgereiftes Produktportfolio verfüge. Kurzum: 2G Energy muss noch lange nicht die Flinte ins Korn werfen. Außerdem sind die Erfolge speziell auf dem US-amerikanischen, britischen und französischen Markt ja recht vielversprechend. Das Unternehmen hat also durchaus noch realistische Möglichkeiten, weiterhin zu wachsen.

German Startups Group tüftelt an neuen Geschäftsideen

Jüngst gab die German Startups Group bekannt, ab sofort zwei neue Geschäftsfelder ins Programm aufnehmen zu wollen. Bisher hat sich das Unternehmen, das Start-ups Venture-Kapital zur Verfügung stellt, schwerpunktmäßig auf Beteiligungen im digitalen Bereich fokussiert. Nun will German Startups zum einen eine SharePost-Plattform für nicht börsennotierte Firmen einrichten, zum anderen Genussrechte für Unternehmen aus seinem Portfolio herausgeben. Beide Vorschläge werden auf der kommenden Hauptversammlung am 8. Juni zur Abstimmung gebracht, da sie eine Änderung des Gesellschaftszwecks beinhalten.

Die Genussrechte würden es Privatinvestoren ermöglichen, sich an der Wertentwicklung einzelner Unternehmen direkt zu beteiligen und nicht nur indirekt über Anteilsscheine der Holding. Voraussetzung ist natürlich, dass die Beteiligungsgesellschaften der Ausgabe von Genussscheinen jeweils zustimmen.

Mit der Sekundärplattform würde man wiederum ein Geschäftsmodell nachahmen, das vor allem aus der USA bekannt ist. Im Prinzip handelt es sich um eine Art Börse im Kleinen ohne die üblichen Regularien, an denen Anteile von Start-ups gehandelt werden können, die über die notwendige Gesellschaftsform verfügen. Den Bedarf bei den Firmen gibt es auf jeden Fall. Die entsprechende Nachfrage bei Investoren vermutlich auch. Wenn German Startups gemeinsam mit seinen Partnern also auch die rechtliche und technische Seite im Griff hat, könnte sich daraus ein lohnendes Geschäft entwickeln.

Im Übrigen wies das Unternehmen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass eine Kapitalerhöhung nach wie vor nicht geplant sei. Dieses Thema wabert ja immer mal wieder durch die Gerüchteküche.

Rocket Internet: Ist eine Banklizenz wirklich das Ziel?

Es ist Punkt 7 der Tagesordnung für die diesjährige Hauptversammlung am 2. Juni in Berlin, der möglicherweise einen Wink auf die künftige Geschäftsstrategie von Rocket Internet gibt. Dort beantragt das Unternehmen eine Beschlussfassung über die Änderung der Gesellschaftssatzung bezüglich § 2 Abs. 1, der da lautet: „Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem Gesetz über das Kreditwesen oder dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnispflichtig sind.“

Nun haben einige Marktbeobachter daraus flugs gefolgert, dass sich Rocket bei der BaFin eine Banklizenz besorgen möchte. Das besagt der Tagesordnungspunkt nicht. Vorstand und Aufsichtsrat beantragen lediglich eine ersatzlose Streichung dieses Satzes. Aber klar: Theoretisch könnte dies den Weg zu einer Banklizenz ebnen.

Sinn der Maßnahme könnte sein, dass die Holding zukünftig auch in FinTechs investieren möchte. Solch eine Banklizenz ist für kleinere Firmen aufgrund der Kosten und Auflagen nur schwer zu ergattern. Ohne sie kann man in der Finanzdienstleister-Branche aber schlecht wachsen. Insofern würde sich aus dem Erwerb für Rocket ein Wettbewerbsvorteil ergeben. Fragt sich nur, ob das Management diesen Bereich denn auch tatsächlich im Visier hat.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Aktuelle Presse

Das Bundesverteidigungsministerium befürchtet Störungen der Luftraumüberwachung durch Windräder und pocht angesichts der aktuellen Bedrohungslage auf ein Mitspracherecht für die [ ... ]

Bundesweit steigt der Bedarf an Reha-Leistungen. "2024 wurden mehr als eine Million medizinische Reha-Leistungen durchgeführt", heißt es in einer Auswertung der Deutschen Rentenversicherung (DRV), [ ... ]

Gutverdienende haben 2026 bis zu 500 Euro weniger Netto

Gutverdiener werden im nächsten Jahr weniger Nettolohn erhalten. Das Minus werde bis zu 502 Euro im Jahr betragen, berichtet die "Bild" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Berechnungen des Bundes [ ... ]

Angesichts der neuen US-Sicherheitsstrategie hat der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, Marc Henrichmann (CDU), vor einer Beschädigung der Beziehungen zwischen den Nachrichtendiensten [ ... ]

Am 6. Spieltag der Ligaphase der Champions League hat Barcelona im eigenen Stadion einen 0:1-Rückstand in einen 2:1-Heimsieg gegen Eintracht Frankfurt gedreht. Der Bundesligist war nach einer halben [ ... ]

Der Europa-Abgeordnete Andreas Schwab (CDU/EVP) hat das Verfahren der EU-Kommission gegen das US-Unternehmen Google und andere US-Tech-Konzerne verteidigt. "Wir müssen schon das Selbstbewusstsein [ ... ]

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat sich dazu bereit erklärt, trotz des anhaltenden Angriffskrieges Russlands Wahlen abzuhalten. Das berichten ukrainische Medien übereinstimmend. Demnach [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.