DieSchweiz plant die vollständige Überwachung des Internetverkehrs vonverdächtigen Personen. Die Überwachung sollte in einer geheimen Atkion eingeführt werden.
Dies geht aus vertraulichen Dokumenten, die der"WOZ" ("Die Wochenzeitung") zugespielt wurden, hervor. Ab 1. August müssen sämtlicheInternetprovider in der Schweiz die technischen Voraussetzungenerfüllen, um die Internetdaten ihrer Kunden im Verdachtsfall an dieBehörden weiterleiten zu können.
Kolportiert wird, dass die SchweizerBehörden künftig alle Tätigkeiten eines Nutzers im Internetnachverfolgen könnten, sei es das Abrufen von E-Mails, das Telefonierenüber Skype oder die letzte Bestellung bei einem Online-Shop.
DieÜberwachung ist jedoch nur gestattet, falls gegen die beschuldigtePerson bereits ein Strafverfahren initiiert wurde. Somit passt die Schweiz ihre Rechtslage an jene Österreichs an, woähnliche Vorschriften schon länger in Kraft sind. Nach demösterreichischen Sicherheitspolizeigesetz kann die Polizei beiProvidern "Auskunftsverlangen" stellen, falls "bestimmte Tatsachen dieAnnahme einer konkreten Gefahrensituation rechtfertigen".
Kritiker der schweizer Überwachungs-Ambitionen sehen das Selbstverständnis von Helvetia in Gefahr, da hier normalerweise wichtige Entscheidungen per Volksentscheid abgesegnet werden. Bei der geplanten Online-Überwachung war dies jedoch nicht der Fall.
Wie war das noch mit der vielgelobten direkten schweizer Demokratie, in der ohne Volksbeteiligung gar nichts geht? Eine Volksabstimmung DAGEGEN hätte eine 80+%ige Mehrheit bekommen. Welches Volk wählt sich schon seine Überwacher selbst? PUBLIK gemacht werden im Westen immer nur die Sünden der "Feindstaaten" (Iran, China, Kasachstan, Russland). Wenn man aber die INHALTE der jeweiligen Überwachungs-Politik ansieht, gibt es bei den Repressalien gegen die eigene Bevölkerung und bei der aktiven Menschenrechtsverletzung durch lückenlose staatliche Überwachung und Zensur KEINE Unterschiede.
Die Online-Überwachung ist aber nicht mehr aufzuhalten. Bei den Eidgenossen ist nun eine "Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses",insbesondere zur Bekämpfung von Sexualstraftaten und Terrorismus,geplant. Aber auch bei minder schweren Delikten wie Landfriedensbruch,Betrug oder Gewalt und Drohung gegen Beamte, sollenOnline-Durchsuchungen erlaubt sein.
Als Rechtsgrundlage dient dasBundesgesetz "Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs" (Büpf). BisEnde Juni 2010 haben die Schweizer Provider nun Zeit, die technischenVoraussetzungen gemäß den Vorgaben des Dienstes "Überwachung Post- undFernmeldeverkehr" (Üpf) zu erfüllen.



