Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), nach dem Ärzte als Freiberufler Geschenke und Vergünstigungen von Geschäftspartnern wie der Pharmaindustrie annehmen dürfen, ohne sich strafbar zu machen, wird möglicherweise ohne gesetzgeberische Folgen bleiben.
„Handlungsbedarf hätte es nur gegeben, wenn der BGH wie einige Vorinstanzen entschieden hätte, dass Ärzte Amtsträger oder Beauftragte der Kassen sind. Dann hätte der Gesetzgeber die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte wieder herstellen müssen“, sagte der Gesundheitsexperte der CSU.
Das Urte! il dürfe freilich kein Freibrief für Mediziner sein, sich Vorteile gewähren zu lassen, fügte Singhammer hinzu. Unehrenhaftes Verhalten könne aber schon heute mit dem Berufsrecht und dem Sozialrecht geahndet werden. Auch Gesundheitsminister Daniel Bahr hatte das Urteil als Appell an Kassen und Ärzteschaft gewertet, verstärkt nach dem Berufs- und Sozialrecht gegen Fehlverhalten von Ärzten vorzugehen.



