Riesige Flächen, Felder, Wiesen werden von Solarpanels bedeckt. Nachts und bei Dunkelflaute sind sie bekanntlich wirkungslos. Trotzdem steigt der Ausbau, weil er steuerlich begünstigt wird. Die Subventionen kassieren Großinvestoren, die Zeche zahlt der Verbraucher.
Von Prof. Dr. Ing. Hans-Günter Appel
Die meisten Medien verkündigten in den letzten Tagen als positive Botschaft: „In Deutschland gibt es mehr als 5 Millionen Photovoltaik-Anlagen auf Häusern und Feldern.“ Balkon-Kraftwerke werden inzwischen für wenige hundert Euro angeboten und können im Internet zur Selbstmontage bestellt werden. Ist das der Weg zu einer preiswerten und sicheren Energieversorgung? Leider nicht.
Falsche Werbung
Geworben wird mit Einsparungen. Der selbst erzeugte Solarstrom könne direkt genutzt werden. Der Strombezug aus dem Netz ginge zurück und damit die Stromkosten. Doch wenn man genauer hinschaut, ist das gesamtwirtschaftlich eine Fehlkalkulation. Dies liegt an mehreren Fakten.
1. Solarstrom gibt es nur, wenn die Sonne scheint. Im Winter mit den trüben und kurzen Tagen ist die Leistung sehr gering. Nacht gibt es überhaupt keinen Solarstrom. Dann muss der gesamte benötigte Strom aus dem Netz bezogen werden. Die dafür benötigten Kraftwerke müssen bereitstehen. Ihre Betriebszeit verringert sich aber, wenn mehr Solarstrom erzeugt und direkt verbraucht wird. Kapital- und Personalkosten bleiben jedoch gleich. Damit wird die Kilowattstunde Kraftwerkstrom teurer. Für den Normalverbraucher steigen die Stromkosten. Verursacher sind die Betreiber von Solaranlagen, deren Stromkosten allerdings geringer werden.
Das Problem mit zu viel erzeugte Strom, der aber trotzdem bezahlt wird!
2. Zuviel erzeugter Solarstrom darf in das Stromnetz mit einer nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) garantierten Einspeisevergütung eingespeist werden. An wind- und sonnenreichen Wochenenden kommt es zusammen mit dem weiteren Ausbau der Wind- und Solaranlagen immer häufiger zu Stromüberschüssen, die die Netze überlasten. Um Netzzusammenbrüche (Blackouts) zu vermeiden, müssen Abnehmer für den Überschuss gefunden werden. Denn speichern kann man Strom in den benötigten Mengen nicht.
Daher erhalten die Abnehmer für das Entsorgen des überschüssigen Stroms sogar noch Geld dazu. Abgewickelt wird dies über die Strombörse, die dann negative Strompreise notiert. Im letzten Jahr (2024) gab es bereits mehr als 500 Stunden, in denen solcher Überschuss-Strom entweder verschenkt wurde oder die Abnehmer noch eine Zuzahlung erhielten. Mit jeder weiteren Wind- oder Solaranlage gibt es noch mehr Überschuss und damit steigende Stromkosten.
Zunehmend wird versucht, negative Börsenpreise durch Abschalten von großen Photovoltaik- und Windstromanlagen zu vermeiden, wenn zu viel „grüner“ Strom erzeugt wird. Die Betreiber stört das wenig. Nach dem EEG erhalten sie für den nicht benötigten und nicht gelieferten Strom auch dann noch Geld, und zwar 90 Prozent der möglichen Einspeisevergütung. Ein Bäcker, der zu viele Brötchen gebacken hat, bleibt dagegen ohne Ausfallvergütung auf seinen Brötchen sitzen.
3. Die 5 Millionen Photovoltaik-Anlagen müssen bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen die Einspeisevergütungen abrechnen. Nach Angaben im Internet sind damit 30.000 Verwaltungskräfte beschäftigt. Rechnet man pro Arbeitskraft einschließlich aller Abgaben und Arbeitsplatzkosten nur mit 100.000 Euro im Jahr, kostet allein die Verwaltung des Solarstroms 3 Milliarden Euro im Jahr.
Jede neue Solaranlage verteuert den Strom weiter
Solarstrom verteuert die elektrische Energieversorgung insgesamt. Profiteure sind durch Eigenverbrauch und Einspeisevergütung die Erzeuger. Ob deren Gewinne ausreichen, die Anlagen zu bezahlen, muss im Einzelfall kalkuliert werden. Stets aber wird die Auslastung der Kraftwerke verringert und somit der regelbare Grundlaststrom verteuert. Diese Kosten sollten die Solarstrom-Erzeuger tragen.
Zurzeit dagegen werden alle Stromabnehmer mit ihnen belastet. Zu lösen wäre das einfach. Der Grundpreis, der die durchschnittliche Leistungsbereitschaft für vergleichbare Haushalte abdeckt, sollte für die Profiteure in einen Leistungspreis geändert werden. Das heißt, statt des Grundpreises ist die höchste abgenommene Leistung im Jahr maßgebend. Die meisten Industriebetriebe haben solche Leistungspreise. Pro Kilowatt werden 100 bis 150 Euro berechnet.
Auch für E-Auto Besitzer sollte der Leistungspreis eingeführt werden. Die Wall-Box Ladeleistungen liegen mit 11 Kilowatt deutlich über den mittleren Leistungen von privaten Haushalten. Die Mehrleistungen erfordern stärkere Anschlüsse und mehr Regelenergie der Kraftwerke.
Solaranlage kann Notstrom sichern
Für Solarstrom-Erzeuger gibt es aber auch einen Vorteil, wenn sie Strom in einem Akku speichern. Sie haben damit eine Notstromversorgung, die sie bei einem Blackout einsetzen können. Eine Kapazität von 2 Kilowattstunden reicht für eine Notversorgung über 2 Tage. Damit kann eine Sparbeleuchtung, die Heizung und der Kühlschrank betrieben werden. Nur auf warmes Essen und Trinken müsste verzichtet werden.
Wir brauchen weiter Kohlekraftwerke
Für eine sichere Energieversorgung sind herkömmliche Kraftwerke weiterhin erforderlich. Nur sie können preiswerten und verlässlichen Strom liefern. Am günstigsten sind Kohlekraftwerke, weil Kohle in großen Mengen problemlos auf Halde gespeichert werden kann. Teurer Wind- und Solarstrom vertreibt die Industrie aus unserem Land. Die Meldungen über Betriebsschließungen und Arbeitsplatzverluste hören nicht auf. Doch die CDU und die SPD als zukünftige Koalitionspartner wollen die zerstörerische Energiewende zur Weltklimarettung weiter treiben.



