Die EU spendiert der Ukraine 90 Milliarden als zinslosen Kredit. Ein Rückzahlungsdatum gibt es nicht. Die Zinsen betragen rund 3 Milliarden pro Jahr. Allein dafür muss Deutschland rund 750 Millionen pro Jahr zahlen. Die Presse verschweigt den Skandal.
Von Michael Mross
Es ist eines jener politischen Ereignisse, über die pflichtgemäß berichtet wird – aber so, dass man hinterher nicht mehr weiß als vorher. Das Europäische Parlament hat ein Darlehenspaket in Höhe von 90 Milliarden Euro für die Ukraine verabschiedet. Keine Zinsen für den Empfänger. Kein konkretes Rückzahldatum. Finanziert durch neue EU-Gemeinschaftsschulden. Und die deutschen Leitmedien? Sie berichten über die Summe – aber kaum über die Konstruktion dahinter.
Woher kommt das Geld?
Kurze Antwort: Es wird frisch geliehen. Die EU nimmt an den internationalen Kapitalmärkten Schulden auf – in Form gemeinsamer EU-Anleihen – und reicht dieses Geld als Darlehen an die Ukraine weiter. Abgesichert wird diese Kreditaufnahme durch den sogenannten „Headroom", also den verbleibenden finanziellen Spielraum im aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (2021–2027).
Zuvor hatte die EU einen anderen Weg geplant: die rund 300 Milliarden Euro an eingefrorenen russischen Staatsvermögen direkt anzuzapfen. Doch dieser Plan scheiterte – unter anderem an belgischen Forderungen nach unbegrenzten Garantien, da ein Großteil dieser Gelder bei der Clearingstelle Euroclear in Brüssel liegt. Also schwenkte man auf Plan B: gemeinsame Schulden.
Warum zahlt die Ukraine keine Zinsen?
Hier wird es interessant – und teuer. Denn die EU zahlt selbstverständlich Zinsen auf die aufgenommenen Anleihen. Wer zahlt diese Zinsen? Der EU-Haushalt. Und wer finanziert den? Die Mitgliedstaaten – also auch Deutschland.
Die Ukraine erhält das Darlehen zinsfrei. Die Zinslast trägt die Gemeinschaft. Die Kommission selbst schätzt diese Kosten auf rund 1 Milliarde Euro im Jahr 2027 – und danach auf etwa 3 Milliarden Euro pro Jahr, auf absehbare Zeit. Das ist der Zinsdienst allein. Das Kapital selbst – die 90 Milliarden – ist davon noch vollständig getrennt.
Dass das Darlehen „zinsfrei" für die Ukraine ist, klingt nach einer Gefälligkeit. Es ist aber eine stille Subvention durch die EU-Steuerzahler: Die Zinsen werden aus dem Gemeinschaftshaushalt bezahlt – also von Deutschen, Franzosen, Niederländern. In keiner Headline steht: „Deutschland mitfinanziert ukrainische Zinsen auf absehbare Zeit."
Wann muss die Ukraine zurückzahlen?
Genau das ist die eigentliche Kernfrage – und die Antwort ist so bemerkenswert wie wenig diskutiert: Die Ukraine ist zur Rückzahlung des Kapitals nur dann verpflichtet, wenn sie Kriegsreparationen von Russland erhält.
Das ist kein Zieldatum. Das ist eine Bedingung, deren Eintreten vollständig ungewiss ist. Russland hat keinerlei Pflicht anerkannt, Reparationen zu leisten. Ein internationales Tribunal, das diese Zahlungen erzwingen könnte, existiert nicht in der erforderlichen Form. Selbst bei einem Friedensschluss wären Reparationen in nennenswerter Höhe politisch kaum durchsetzbar.
— Prof. Hanno Kube, Verfassungsblog, Universität Heidelberg
Die einzige weitere Rückzahlungspflicht entsteht bei schweren Verstößen der Ukraine gegen den Rechtsstaat – insbesondere bei Korruption. Eine Klausel, die in der Praxis schwer durchsetzbar ist. De facto ist dieses „Darlehen" in weiten Teilen eine Schenkung.
| Frage | Offizielle Antwort | Realität |
|---|---|---|
| Wann Rückzahlung? | Nach russischen Reparationen | Kein Datum, höchst ungewiss |
| Zahlt Ukraine Zinsen? | Nein – zinsfrei | EU zahlt 3 Mrd. €/Jahr für sie |
| Wer haftet? | EU-Haushalt / Headroom | Alle Mitgliedstaaten anteilig |
| Wird es zurückgezahlt? | „Darlehen" | Faktisch ein Zuschuss |
| Rechtsgrundlage | Art. 212 AEUV | Umstritten, ungetestet |
Ist die EU-Schuldenaufnahme für Drittstaaten überhaupt erlaubt?
Hier beginnt das rechtliche Minenfeld, das die deutsche Presse weitgehend ignoriert. Das Darlehen stützt sich auf Artikel 212 AEUV, der wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit mit Drittstaaten erlaubt. Die EU hat der Ukraine bereits früher auf dieser Grundlage geholfen – allerdings nicht annähernd in dieser Größenordnung.
Das eigentliche Problem ist die Refinanzierung. Um die Schulden am Kapitalmarkt aufzunehmen, muss der Mehrjährige Finanzrahmen geändert werden – und das einstimmig. Ungarn, Tschechien und die Slowakei verweigerten die Teilnahme. Die Lösung: das Verfahren der „verstärkten Zusammenarbeit", das es einer Mehrheit von Mitgliedstaaten erlaubt, ohne Einstimmigkeit voranzugehen.
Was dabei auf der Strecke bleibt: Die klare Verankerung im Eigenmittelbeschluss – also der verfassungsähnlichen Grundlage der EU-Finanzen. Im Unterschied zum Corona-Wiederaufbaufonds NextGenerationEU (NGEU), wo Haftungsanteile der Mitgliedstaaten präzise geregelt wurden, bleibt dies beim Ukraine-Paket auffällig vage.
Für das NGEU-Paket über 750 Milliarden Euro wurde der Eigenmittelbeschluss der EU angepasst – inklusive klarer Haftungsanteile der Mitgliedstaaten. Beim 90-Milliarden-Ukraine-Paket wird dieser Beschluss bewusst nicht angetastet. Zur langfristigen Tilgung gibt es, so Verfassungsrechtler Hanno Kube, „keine konkreten Planungen". Das ist kein Kavaliersdelikt – das ist strukturelle Unklarheit über eine dreistellige Milliardenhaftung.
Was die deutsche Presse verschweigt
Die Berichterstattung in deutschen Leitmedien folgt einem Muster: Die Summe wird genannt, die humanitäre und sicherheitspolitische Begründung ausführlich dargelegt, und dann – Stille. Die Fragen, die ein normaler Bankberater jedem Kreditnehmer stellen würde, werden nicht gestellt:
Wann genau wird zurückgezahlt? Was passiert, wenn Russland nie Reparationen zahlt? Wie hoch ist Deutschlands Haftungsanteil konkret? Wer trägt die Zinsen, wenn der EU-Haushalt dafür nicht ausreicht?
Stattdessen dominiert die Rahmung: Ukraine = gut, Unterstützung = nötig, Kritik = verdächtig. Das mag politisch verständlich sein. Journalistisch ist es ein Versagen. Denn wer 90 Milliarden Euro als „Kredit" bezeichnet, ohne die Konditionen zu erklären, betreibt keine Aufklärung – er betreibt Öffentlichkeitsarbeit.
Ein Skandal – aber welcher?
Ist es ein Skandal, der Ukraine zu helfen? Das ist eine politische Entscheidung, über die man streiten kann und soll. Aber das ist nicht der eigentliche Skandal.
Der eigentliche Skandal ist die Verpackung. Ein faktischer Zuschuss wird als Kredit bezeichnet. Eine unklare Haftungskonstruktion wird als „abgesichert" verkauft. Dauerhafte Zinslasten für EU-Bürger werden im Kleingedruckten versteckt. Und die Öffentlichkeit – die das alles am Ende bezahlt – wird nicht in die Lage versetzt, eine informierte Meinung zu bilden.



