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Frauenquote im Parlament: Brandenburg schafft Demokratie ab

Gleichstellungswahnsinn und Gleichstellungswahlen: Brandenburg schafft Wahlgrundsätze Freiheit und Gleichheit ab. Mehr Frauen im Parlament per Gesetz! Damit sind Landtagswahlen zukünftig weder frei noch gleich. Demokratie ade.

 

von Christian Hiß

Linksgrün hat in Brandenburg Parität auf den Landtagswahllisten beschlossen und so nicht nur Sexismus in Gesetzesform gegossen, sondern im Namen der „Geschlechtergerechtigkeit“ gleich zwei der drei demokratischen Wahlgrundsätze über Bord geworfen. Brandenburgs Landtagswahlen sind zukünftig weder frei noch gleich.

Neben „menschengemachter-Klimawandel-“ und „Feinstaubbelastungs-Leugnern“ kennt unsere „Konsensdemokratie“ (H. M. Broder) noch ein weiteres Feindbild: den weißen, heterosexuellen CIS-Mann oder überhaupt den Mann. Das Gespenst der Gleichstellung geht um, auf jeden Mann muss immer und überall eine Frau kommen.

Deshalb, Gleichheit und Gerechtigkeit verwechselnd und die Wahlgrundsätze in einer Demokratie – die Wahl ist frei, gleich und geheim – ignorierend, hat Brandenburgs rot-rote Regierungskoalition mit den Stimmen der Grünen beschlossen, dass ab 2020 die Wahllisten von den Parteien paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden müssen! Müssen! Mehr Frauen im Parlament per Gesetz und nicht, weil der Souverän es so will, so wählt.

Demokratiefeindin im Hosenanzug: Andrea Nahles

 

 

Solch demokratiefeindliche Gesinnung kam zuletzt – als es anstand, 100 Jahre Frauenwahlrecht zu begehen – im Hosenanzug und mit der Maske der „Gerechtigkeit“ daher: Andrea Nahles (SPD).

Diese bemängelte in einem Tweet, dass der Deutsche Bundestag nur zu 31% aus weiblichen Abgeordneten besteht, obwohl Frauen doch „die Hälfte der Bevölkerung“ stellen. Nun prescht Brandenburg als erstes Bundesland vor. Dem Ruf von Nahles folgend, verordnet Brandenburg Parität auf seinen Wahllisten, ausgenommen bleiben nur die Direktkandidaten.

Ironie: Linksgrün beschließt Sexismus in Gesetzesform

Im Gleichstellungswahn übersehen Brandenburgs (Dunkel-)Rote und Grüne die Ironie, dass ihre Forderung nach Parität auf den Wahllisten der Parteien zur Landtagswahl nicht nur evident verfassungsfeindlich ist, sondern auch Sexismus in Reinkultur. Dabei gilt doch spätestens seit „#metoo“ diesen auszumerzen.

Wenn jedoch gilt, dass Frau nur durch Frau und Mann nur durch Mann vertreten werden kann, überhaupt das Parlament die Bevölkerung genau widerspiegeln soll – so und so viele Männer, Frauen, Diverse, Beamte, Arbeiter, Astronauten und Löwenbändiger – können wir auf Wahlen auch verzichten und die Besetzung unserer Parlamente den Statistikämtern nach Durchführung einer Volkszählung à la Herodes überlassen.

Ein Fall für das Verfassungsgericht

Auch wenn es Andrea Nahles und ihren Gesinnungsgenossen nicht gefällt, in einer Demokratie gilt: Parlamente werden durch Wahlen besetzt. Dabei ist nicht erforderlich, die Geschlechter gleich zu vertreten, sondern nur, dass ein jeder sich freiwillig zur Wahl stellen darf und kann (passives Wahlrecht). 50% Männer und 50% Frauen auf den Listen zu verordnen, egal mit welcher Platzierung (oben oder unten auf der Liste) greift jedoch in eben diese Freiheit und die (Chancen-)Gleichheit ein.

Was Brandenburg in Gesetzesform gießt, ist verfassungsfeindlich und ein Fall für das brandenburgische Verfassungsgericht. Entsprechend haben die brandenburgischen Oppositionsfraktionen der AfD und CDU gegen die Änderung des Wahlgesetzes gestimmt.

Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz bereits 2014: unzulässige Einwirkung auf den freien Willen der Wähler

Bereits 2014 sind SPD und Grüne in Rheinland-Pfalz mit Ähnlichem vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Die Stimmzettel in Rheinland-Pfalz sollten mit dem Geschlecht der Kandidaten versehen werden und zudem den Wortlaut des Artikel 3 Grundgesetz – Männer und Frauen sind gleichberechtigt – wiedergeben.

Auch hier sah das Verfassungsgericht, legitimer Wunsch nach mehr Frauen im Parlament hin oder her, eine „unzulässige Einwirkung auf den freien Willen der Wähler“. Es steht zu erwarten, dass die Hüter der brandenburgischen Verfassung nicht anders entscheiden werden.

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