Staatsanwaltschaft will in Wulff-Affäre Ex-Sprecher Glaeseker und Partyveranstalter Schmidt anklagen. Ermittler sehen Tatbestand der Korruption als erwiesen an. Glaeseker-Anwalt will vor Gericht die Vorwürfe vollständig zurückweisen.
In der Affäre um Ex-Bundespräsident Christian Wulff will die Staatsanwaltschaft Hannover jetzt die erste Anklage erheben. Wie BILD am SONNTAG aus Justizkreisen erfuhr, müssen sich sein früherer Sprecher Olaf Glaeseker und Partyveranstalter Manfred Schmidt wegen mutmaßlicher Korruption vor Gericht verantworten. Offiziell will sich die Staatsanwaltschaft dazu noch nicht äußern.
Nach Einschätzung der Ermittler ließ sich Glaeseker zu 18 Freiflügen und 17 kostenlosen Urlaubsaufenthalten in Schmidts Ferienhäusern in Spanien und Frankreich einladen. Im Gegenzug soll Glaeseker dem Partymacher geholfen haben, Sponsoren für dessen Veranstaltungsreihe „Nord-Süd-Dialog“ zu akquirieren. Mit diesen Medientreffs soll Schmidt mehr als 800 000 Euro verdient haben. Die Staatsanwälte sehen damit den Tatbestand der Korruption als erwiesen an.
Der ehemalige Wulff-Sprecher bestritt in einer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Bestechlichkeit. Er habe Schmidt nicht geholfen, weil er eine Gegenleistung erwartet habe, sondern weil er ein enger, langjähriger Freund sei. Glaesekers Anwalt Guido Frings sagte BILD am SONNTAG: „Der Verteidigung liegt die Anklageschrift bislang nicht vor. Wir werden im Detail dem Gericht gegenüber Stellung nehmen und die Vorwürfe vollständig zurückweisen. Herr Glaeseker hat sich kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen.“