Stattdessen schlägt Sinn die Einführung des so genannten Heimatlandprinzips vor: „Wer Sozialhilfe von einem EU-Land bezieht, kann sein Geld in jedem beliebigen EU-Land seiner Wahl ausgeben, und sei es auf Mallorca oder den Kanaren. Er hat aber nicht das Recht, die Hilfe von seinem Gastland zu verlangen, sondern muss sich an sein Heimatland wenden, das ja dem Sozialstaatsgebot der EU verpflichtet ist.“ Sinn ist sicher: „Hätten wir das Heimatlandprinzip in der EU, käme es nicht zu Armutswanderungen in den Sozialstaat.“