Rundfunkbeitrag: Die Hoffnungen, dass man sich der GEZwangsabgabe entziehen kann, schwinden. Nun erklärt auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof: Rundfunkbeitrag ist zulässig.
Triumph für die öffentlichen-rechtlichen Propaganda-Anstalten. Nach Rheinland-Pfalz erklärt auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Rundfunkbeitrag für zulässig. Die Kläger, ein 29-jähriger Jurist und eine Drogeriekette, hatten in der Anhörung argumentiert, dass es sich bei der Rundfunkgebühr um eine versteckte Steuer auf Räumlichkeiten handele.
Die Gegenseite hatte ihrerseits betont, es sei im neuen Beitragsmodell entscheidend, dass jeder die Möglichkeit habe, Rundfunkprogramme zu nutzen. Immerhin stehe in fast jedem Haushalt ein Radio oder ein Fernseher. Ob jemand das Angebot auch tatsächlich nutze, sei dabei zweitrangig. Zuvor hatte bereits das Verfassungsgericht in Rheinland-Pfalz den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig erklärt.
ARD: Hacker "wahrscheinlich nicht ausschlaggebend" für Probleme beim "Quizduell"
Trotz Gebühren-Zwangs-Milliarden kriegt es die ARD nicht hin, ihr "Quizduell" ohne Pannen zu veranstalten. Laut der ARD ist ein Hacker-Angriff "wahrscheinlich nicht ausschlaggebend" für die Probleme bei der TV-Sendung "Quizduell". Zum Start der Live-Sendung sei es zu einer massiven System-Überlastung gekommen, der die Technik nicht Stand gehalten hat, teilte der Fernsehsender am Donnerstag mit.
Eine Erklärung für die System-Überlastung könnte demnach sein, dass die App neben der reinen Abstimmungsfunktion zusätzliche Ergebnisse für die Zuschauer liefern sollte, etwa aus welchem Bundesland die meisten richtigen Antworten kamen. Momentan seien alle Systeme auf dem Prüfstand, hieß es seitens der ARD weiter. Die App werde erst an den Start gehen, wenn alle technischen Fragen geklärt und die App einem erneuten Belastungstest unterzogen wurde.
Die Premieren-Sendung des "Quizduells" am Montag war teilweise chaotisch verlaufen: Über 180.000 online registrierte Nutzer konnten - anders als geplant - nicht mit ihren Smartphones mitspielen. Auch in den nachfolgenden Sendungen war es Smartphone-Nutzern nicht möglich, bei der Ratesendung mitzuspielen.