AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

Ex-Verfassungsrichter gegen Freedom Day


Corona-Hinweis, über dts NachrichtenagenturEx-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier ist dagegen, an einem bestimmten Stichtag sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen zu beenden. Das schreibt er in einer Stellungnahme, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) berichten. "Im Augenblick halte ich es für nicht sinnvoll, ein fixes Datum zu nennen, ab dem für alle Personen jegliche Freiheitsbeschränkungen durch infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahmen des Staates von Rechts wegen aufgehoben werden müssen", zitieren die Funke-Zeitungen aus dem Dokument.

Denn dabei blieben "verschiedene rechtlich wesentliche Umstände unberücksichtigt". Dazu zählten die jeweils aktuelle Infektionslage und die Belastung des Gesundheitssystems. Auch die aktuelle Impfquote bliebe außer Acht. Einen "Freedom Day" nach britischem Vorbild hatte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, ins Gespräch gebracht. Papier hob hervor, dass geimpfte und nicht geimpfte Personen "in sehr unterschiedlichem Maße krankheits- und ansteckungsverdächtig" seien. Corona-Maßnahmen gegenüber Geimpften und Genesenen seien "regelmäßig schon jetzt nicht mehr zulässig".

Dagegen könnten nicht geimpfte Personen aus Gründen des Gemeinwohls weiterhin mit staatlichen Grundrechtseingriffen belastet werden, so der ehemals höchste Richter Deutschlands. Papier nannte konkrete Voraussetzungen für die Anwendung der sogenannten 2G-Regel etwa beim Besuch von Veranstaltungen. Wenn es um besonders enge Kontakte einer Vielzahl von Personen gehe, dürfe der Staat zwischen geimpften und genesenen Personen einerseits und getesteten, aber nicht geimpften Personen andererseits unterscheiden - zumal Antigen-Tests nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen "keine wirkliche Genauigkeit" böten.

Bei einer staatlichen Anwendung von 2G müsse aber eine hohe Gefährdungslage vorliegen, so Papier - eine Bedingung, die er gegenwärtig nicht erfüllt sieht. "Die genannten Voraussetzungen im Hinblick auf eine besondere Gefährdungslage, die eine vom Staat verbindlich festgelegte 2-G-Lösung rechtfertigen würde, sind derzeit allerdings offenbar nicht gegeben", so der Staatsrechtler. Private Unternehmer als Anbieter von Dienstleistungen oder Veranstaltungen seien dabei freier als der Staat, fügte Papier hinzu. Sie könnten sich auf die grundrechtlich verbürgte Vertragsfreiheit berufen, wenn sie eine 2G-Lösung anordneten.

Foto: Corona-Hinweis, über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Aktuelle Presse

Die Grünen-Bundestagsfraktion fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf, mit einer geänderten Sprengstoffverordnung die Silvesternacht sicherer zu machen und für die Kommunen [ ... ]

Trotz der Proteste von Bauern gegen Butterpreise im Bereich von 99 Cent sieht Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) keine Möglichkeit, politisch auf den Preis Einfluss zu nehmen. "Wir als [ ... ]

Nach den Ukraine-Beratungen in Berlin hat Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil sich zurückhaltend zur Frage nach deutschen Soldaten zur Friedenssicherung geäußert. "Wir sollten nicht [ ... ]

Der Vorsitzende der Münchner Sicherheitskonferenz, Wolfgang Ischinger, erwartet, dass ein Waffenstillstand in der Ukraine trotz der Fortschritte in der Abstimmung zwischen den USA und der EU noch lange [ ... ]

Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Lisa Paus (Grüne), hält ein eigenes Bundestagsgesetz für nötig, wenn die Ukraine Kredite von bis zu 140 Milliarden Euro aus eingefrorenem russischem [ ... ]

René Repasi, SPD-Abgeordneter im Europaparlament, begrüßt, dass die EU-Kommission nun auch nach 2035 Neuwagen mit CO2-Ausstoß zulassen will. Es gebe viele Arbeitnehmer, die angesichts [ ... ]

In der Dienstags-Ausspielung des Eurojackpots wurden am Abend die Gewinnzahlen gezogen. Sie lauten 12, 22, 28, 30, 31, die beiden "Eurozahlen" sind die 4 und die 11. Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.