Böhmermann: Die Bundesregierung erlaubt Ermittlungen nach § 103 des Strafgesetzbuches, dem sogenannten "Majestätsbeleidigungs-Paragrafen". Geht der Satiriker deshalb demnächst in den Knast?
Die Bundesregierung gibt dem Wunsch der Türkei statt, ein gesondertes Strafverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan anzuordnen. Das teilte Kanzlerin Angela Merkel in einer Erklärung mit.
Auf Jan Böhmermann kommt nun ein Verfahren wegen möglicher Beleidigung des türkischen Staatschefs Erdogan zu.
Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.
In den türkischen Medien wird die Entscheidung als Sieg gefeiert. Die Schlagzeilen lauten "Merkel unterstützt Erdogan".