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ARD Fakenews: Reichelt schlägt zurück

Der NDR habe, so Reichelts Anwalt, „in eklatantem Ausmaß die Grundsätze einer zulässigen Verdachtsberichterstattung missachtet und sorgfaltswidrig mit erheblichem Belastungseifer voreingenommen zu Lasten meines Mandanten berichtet“. 

 

Pressemitteilung Irle Moser Rechtsanwälte

Das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24, hat mit Beschluss vom 25.04.2023 (Az.: 324 O 111/23) durch einstweilige Verfügung dem Norddeutschen Rundfunk die Behauptung und Verbreitung zahlreicher Äußerungen mit Vorwürfen gegen Julian Reichelt untersagt. Bereits mit Beschluss desselben Gerichts vom 29.03.2023 (Az.: 324 O 91/23) hat Reichelt eine Gegendarstellung wegen der TV-Berichterstattung des NDR erwirkt.

Julian Reichelt hatte wegen der am 16.02.2023 ausgestrahlten TV-Berichterstattung "Reschke Fernsehen" und darin erhobener Vorwürfe des Machtmissbrauchs Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen sowohl auf Verbreitung einer Gegendarstellung wie auch auf Untersagung zahlreicher Behauptungen beim Landgericht Hamburg gestellt. Nachdem das Gericht bereits mit Beschluss vom 29.03.2023 den NDR zur Verbreitung einer Gegendarstellung verpflichtete, hat die Zivilkammer 24 des Gerichts nunmehr 11 Passagen und damit wesentliche Teile der Berichterstattung untersagt, weil diese in unzulässiger Weise Julian Reichelt in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzen.

Gegenstand dieser nach Auffassung des Gerichts unzulässigen Äußerungen sind hierbei insbesondere auch Vorwürfe, die angeblichen Machtmissbrauch des Julian Reichelt beschreiben, darunter auch der zentrale und schwerwiegendste aller Vorwürfe, nämlich des "Sex on Demand", wonach Julian Reichelt eine Mitarbeiterin um 2 Uhr morgens per Textnachricht aufgefordert haben soll, sofort in sein Hotelzimmer zu kommen, wo es dann zum schnellen Sex gekommen sei. Ein Vorwurf, der sich als frei erfunden und damit unwahr widerlegen lässt.

Auffällig aber nicht überraschend ist insoweit der Umstand, dass der NDR keine eidesstattliche Versicherung dieser vermeintlich Betroffenen, die aufgrund ihrer Klage gegen Axel Springer aus dem Schutz der Anonymität herausgetreten war, zur Glaubhaftmachung deren Angaben vorgelegt hat. - Die Vorlage einer falschen eidesstattlichen Versicherung wäre strafbar.

Auch weitere Behauptungen, die Julian Reichelt etwa ein Bedrängen und Umwerben mit Komplimenten von Mitarbeitern, Drogenkonsum am Arbeitsplatz oder die Einstellung von Mitarbeitern aus rein privatem Interesse vorwerfen, wurden als rechtswidrig untersagt.

Eine wiederholte Ausstrahlung sowie fortgesetzte Bereitstellung zum Abruf in der ARD-Mediathek der NDR TV-Berichterstattung ist damit in ihrer gegenwärtigen Fassung gerichtlich verboten, sobald die einstweilige Verfügung dem NDR zugestellt und damit vollzogen wurde. Bei Verstoß des NDR gegen das gerichtliche Verbot drohen für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgelder von bis zu EUR 250.000,00 oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen am Intendanten des NDR.

Der NDR hat in eklatantem Ausmaß die Grundsätze einer zulässigen Verdachtsberichterstattung missachtet und sorgfaltswidrig mit erheblichem Belastungseifer voreingenommen zu Lasten meines Mandanten berichtet, obwohl die Redaktion von "Reschke Fernsehen" bereits vor Verbreitung der Berichterstattung davon in Kenntnis gesetzt worden war, dass Sachverhaltsschilderungen der Hauptbelastungszeugin, die auch den zentralen und schwerwiegendsten Vorwurf des "Sex on Demand" erhoben hatte, frei erfunden waren. Anders als andere Medien verweigert sich der NDR bis heute einer vollständigen, der Wahrheit verpflichteten und ausgewogenen Berichterstattung, die auch in der gebotenen Ausführlichkeit darstellt, dass dieser Vorwurf unwahr ist.

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