Was ist der wahre Grund, warum ausgerechnet Frau Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht nominiert wurde?
Von Meinrad Müller
Man möchte eine ideologisch festgelegte Juristin auf eine Position hieven, deren Entscheidungen als Richterin nicht mehr hinterfragt werden dürfen. Wenn später ein Gesetz aus Karlsruhe kassiert wird, kann die Regierung ihre Hände in Unschuld waschen. „Das hat das Verfassungsgericht so entschieden“, heißt es dann. Die Verantwortung liegt nicht mehr beim Parlament – sie ist ausgelagert. Und genau das ist der Plan.
Frau Brosius-Gersdorf ist keine neutrale Juristin. Ihre politischen Überzeugungen sind dokumentiert: Sie will den §218 abschaffen und argumentiert, ein ungeborenes Kind genieße erst ab der Geburt Menschenwürde. Sie fordert Genderquoten, befürwortet das Tragen von Kopftüchern im Staatsdienst, plädiert für staatlich verpflichtende Impfprogramme und spricht sich für eine Umgestaltung des Grundgesetzes im Sinne progressiver Ideologien aus.
Ist das dann noch Rechtsprechung oder ist es Regierungspolitik mit Richterrobe?
Würde Karlsruhe Ersatz für das Parlament? Es entsteht der Eindruck: Wenn politische Projekte im Bundestag oder Bundesrat nicht durchsetzbar sind, soll das Verfassungsgericht die Würfel rollen. Wenn aber bekannt ist, wie die Würfel fallen werden? Der Bundestag duckt sich weg, das Gericht vollstreckt. Die demokratische Kontrolle wird durch die institutionelle Unangreifbarkeit ersetzt. Wollen wir wirklich, dass politische Grundsatzfragen – etwa über Leben und Tod – nicht mehr durch gewählte Volksvertreter, sondern durch eine kleine Gruppe ernannter Richter entschieden werden?
Die Richterin als Vollstreckerin des „langen Marsches“. Wer sich erinnert: Vor 40 Jahren kündigten Vertreter der Grünen den „langen Marsch durch die Institutionen“ an. Man wolle in Ämter, Behörden, Gerichte vordringen, um die Gesellschaft von innen umzubauen. Frau Brosius-Gersdorf ist nicht Ursache, sie ist Resultat dieses Marsches.
Sie steht nicht für die Wahrung des Grundgesetzes, sondern für dessen Umbau im Geiste einer neuen, progressiven Weltanschauung.
Die deutsche Demokratie basiert auf Gewaltenteilung, auf Verantwortung, auf der Rechenschaftspflicht von Politikern gegenüber den Wählern. Doch was geschieht, wenn die entscheidenden Weichen von Menschen gestellt werden, die niemand gewählt hat und die niemand mehr kritisieren darf? Mit der Wahl dieser Richterin soll genau das geschehen.
Eine Demokratie aber, die sich an nicht abwählbare Instanzen bindet, verliert ihren Wesenskern.